Landesliste

© shutterstock.com/C. Nass
Wer im Bundestag sitzt, das bestimmen die Wähler bei jeder Bundestagswahl mit zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten, mit der Zweitstimme werden Parteien gewählt.
Dabei stellen die Parteien in jedem Bundesland eine Liste von Kandidaten für die Bundestagswahl auf. Die Reihenfolge ist dabei entscheidend und wird auf Parteitagen vorab bestimmt. Je nachdem wie viele Stimmen eine Partei in einem bestimmten Bundesland erhält, kann sie entsprechend viele Abgeordnete aus diesem Bundesland in den Bundestag schicken. Und das heißt: Wer weiter vorne auf einer Landesliste steht, bekommt mit höherer Wahrscheinlichkeit ein Mandat als andere.
Verzichtet ein Abgeordneter im Anschluss auf sein Mandat oder verstirbt, so rückt die nächste Person auf der Landesliste in den Bundestag nach – außer, es gibt keine weiteren Kandidaten mehr auf der Landesliste.