Europarat
Der Europarat wurde 1949 von zehn europäischen Ländern gegründet. Es war die erste europäische Organisation, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg konstituierte. Ihr Ziel war es, Frieden, Demokratie und Stabilität in Europa wieder herzustellen.
Heute gehören dem Europarat 46 Länder an. Russland wurde am 16. März 2022 ausgeschlossen, da es im Februar 2022 einen Krieg gegen die Ukraine begann. Deutschland ist seit 1950 Teil des Europarats.
Der Europarat sitzt in Straßburg. Er ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, einem Gremium der Europäischen Union.
Aufgaben des Europarats
Der Europarat setzt sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein.
Er hilft Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung von Korruption und Terrorismus sowie bei der Durchführung notwendiger Justizreformen. Zudem berät er Staaten weltweit in Verfassungsfragen.
Der Europarat fördert die Menschenrechte mithilfe internationaler Konventionen. Die Europäische Menschenrechtskonvention war 1950 das erste internationale Dokument zum Schutz der Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht über ihre Einhaltung. Weitere Beispiele sind die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt oder die Konvention gegen Computerkriminalität.
Organe des Europarats
Der Europarat besteht im Wesentlichen aus dem Ministerkomittee und der Parlamentarischen Versammlung.
Das Ministerkomittee setzt sich aus den Außenministern und den Ständigen diplomatischen Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. Es dient dem politischen Austausch und entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder beziehungsweise die Aussetzung von Mitgliedsrechten.
In der Parlamentarische Versammlung kommen Vertreter der nationalen Parlamente zusammen. Sie hat Beratungsfunktion.
Zudem gehört dem Europarat der 1959 gegründete und 1998 reformierte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an.
Auf den Internetseiten des Europarats erfahrt ihr mehr.