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Demokratie

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie. So steht im Grundgesetz, dem wichtigsten Gesetz des Landes. Eine Demokratie ist eine Staatsform. Das Wort „Demokratie“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes“. In einer Demokratie geht die Macht vom Volk aus.

Weil nicht jede Bürgerin und jeder Bürger bei jeder Entscheidung gefragt werden kann, lässt sich die Bevölkerung von Volksvertretern vertreten, man sagt auch: repräsentieren. Diese sollen für das Volk Entscheidungen treffen. Daher nennt man die Bundesrepublik eine „repräsentative Demokratie“.

Die Volksvertreter sind die Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Sie werden bei der Bundestagswahl von allen wahlberechtigten Deutschen gewählt. Wenn das Volk mit den Entscheidungen der Volksvertreter nicht einverstanden ist, wählt es bei der nächsten Wahl andere.

In Gesellschaften leben Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Hobbys, Religionen, Einstellungen und Gewohnheiten zusammen – so auch in Deutschland. Meinungsverschiedenheiten sind normal. Dennoch müssen Regeln und Gesetze verabschiedet werden, die für alle gelten. In einer Demokratie tauschen sich Menschen mit verschiedenen Meinungen aus und finden Kompromisse. Nur durch diesen Austausch, durch Kritisieren, Abwägen und Überdenken finden sich Kompromisse.

In der repräsentativen Demokratie erledigen die Abgeordneten im Parlament einen großen Teil dieser Arbeit. Sie beschäftigen sich mit vielen Themen, zu denen es unterschiedliche Meinungen gibt. Die parlamentarische Demokratie ist ein Verfahren, politischen Streit im Parlament offen auszutragen und durch die Suche nach Kompromissen durch Mehrheitsentscheidung zu lösen.

Weitere Kennzeichen einer Demokratie sind:

  • Die Menschenrechte werden geachtet.

  • Es gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Darunter versteht man, dass nicht alle Macht bei einer Stelle im Staat sein darf.

  • Es gilt die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Das bedeutet, die Verwaltung muss sich an die Gesetze halten.

  • Es gibt Wahlen nach demokratischen Grundsätzen. Bei diesen Wahlen entscheiden alle Wahlberechtigten, wer sie regiert.

  • Es gilt die Verantwortlichkeit der Regierung. Das bedeutet, dass die Regierung für ihr Handeln verantwortlich ist. Sie muss sich zum Beispiel gegenüber dem Bundestag verantworten.

  • Die Gerichte sind unabhängig. Sie müssen sich nur an die Gesetze halten.

  • Es gibt mehrere Parteien. Alle Parteien haben Wahlen die gleichen Chancen.