Rechtsstaat
Im Rechtsstaat dürfen Regierung und Verwaltung nicht einfach nach Gutdünken handeln. Ihr Verhalten ist durch Gesetze, also durch das Recht, festgelegt und begrenzt und darf nicht gegen Recht und Gesetz oder gar die Verfassung verstoßen.
Wesentliche Kennzeichen des Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung und das Prinzip der Rechtssicherheit.
In einem Rechtsstaat können staatliche Maßnahmen immer durch unabhängige Gerichte überprüft und auch korrigiert oder gänzlich aufgehoben werden. Außerdem sind die in der Verfassung garantierten Grundrechte der Bürger nicht angreifbar. Sollte sich aber doch mal ein Bürger von staatlichem Handeln angegriffen fühlen, kann er wiederum unabhängige Gerichte anrufen.
Darüber hinaus garantiert das Prinzip der Rechtssicherheit, dass jeder sich darauf verlassen kann, dass ein bestehendes Gesetz auch gilt und angewendet wird. Das wiederum ermöglicht, dass niemand eine Wahrsager-Kugel braucht, um voraussehen zu können, welche rechtlichen Folgen ein bestimmtes Handeln hat.
Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Grundgesetz ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. So steht es in Artikel 28 des Grundgesetzes.