Petition
Was ist eine Petition?
Eine Petition ist eine Bitte oder eine Beschwerde. Das Wort Petition kommt aus dem Lateinischen, „petere“ bedeutet verlangen, (er)bitten. Jeder kann eine Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Parlament eines Bundeslandes richten. Das ist ein Bürgerrecht, das im Grundgesetz steht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten also, dass die Menschen sich beschweren und beispielsweise auf Missstände aufmerksam machen.
Video „Die Petition“
Wer kann eine Petition einreichen?
Jeder. Auch Kinder, Ausländer und Menschen, die unter Betreuung stehen, können eine Petition einreichen. Sie können dies allein oder mit anderen Menschen zusammen tun. Ebenso können Bürgerinitiativen, Verbände oder Vereine aus Deutschland eine Petition einreichen. Wichtig ist, dass dies schriftlich geschieht.
Welche Petitionen gibt es?
Es gibt öffentliche Petitionen und nicht-öffentliche Petitionen: Öffentliche Petitionen werden auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht, wenn der Verfasser es möchte. Dort kann sich jeder die Petition ansehen und mitzeichnen, sie also unterstützen. Eine öffentliche Petition muss von allgemeinem Interesse sein und kann zum Beispiel zu einem neuen Gesetz führen. Es darf also nicht um persönliche Probleme und Wünsche gehen.
Nicht-öffentliche Petitionen werden nicht veröffentlicht. Meist geht es dabei um ein persönliches Anliegen, dies teilt man als sogenannte Einzelpetition direkt dem zuständigen Petitionsausschuss mit. Das passiert meist dann, wenn Betroffene mit Beschwerden oder Bitten vor Ort nicht weiterkommen.
Was sind Beispiele für Petitionen?
Mit einer Petition kann man sich zum Beispiel über Lärm durch Autos, Züge oder Flugzeuge beschweren. Man kann um Hilfe bitten, wenn man glaubt, dass einem von einer staatlichen Stelle Unrecht getan wurde. Beispiele dafür sind: Eine Sozialleistung ist möglicherweise falsch berechnet worden, ein besonderer Rollstuhl wurde nicht gewährt oder eine Baugenehmigung verweigert.
Wie reicht man eine Petition ein?
Eine Petition kann man als Brief, Postkarte oder Fax an den Petitionsausschuss schicken. Man kann sie auch auf epetitionen.bundestag.de einreichen. Dort benötigt man ein eigenes Benutzerkonto. Das ist auch notwendig, wenn man andere Petitionen unterstützen möchten. Benötigt wird dabei, neben Vor- und Nachnamen, auch noch die persönliche Anschrift. Warum? Ganz einfach: Um sicherzugehen, dass hinter jeder Petition eine echte Person steckt. Diese persönlichen Daten werden anderen Nutzern nicht angezeigt. Man kann sich auch ein Pseudonym zulegen. Wer eine öffentliche Petition mit unterzeichnet, kann entscheiden, ob der richtige Name oder das Pseudonym angezeigt werden soll.
Ist man registriert und angemeldet, kann man in maximal sieben Schritten sein Anliegen dem Petitionsausschuss übermitteln. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man hat ein persönliches Anliegen und teilt dies via Einzelpetition direkt dem Petitionsausschuss mit. Oder man verfasst eine öffentliche Petition. Dann werden das Anliegen und die Begründung der Petition gegebenenfalls nach Prüfung im Internet veröffentlicht, ebenso der Name des Petenten – also der Person, die die Petition einreicht. Andere können das Anliegen dann als „Mitzeichner“ unterstützen.
Praktisch funktioniert das Einreichen beider Petitionsformen fast identisch: Zunächst gibt man seine persönlichen Daten an. Anschließend muss man bei Einzelpetitionen Auskunft darüber geben, ob man die Petition in Vertretung eines anderen einreicht – bei öffentlichen Petitionen entfällt dieser Schritt. Anschließend muss die Petition noch konkretisiert werden, um dem zuständigen Ausschuss im Bundestag die Arbeit zu erleichtern. Abschließend klickt man auf den Button „Petition absenden“ und erhält eine Bestätigungsmail. Wenn man den dort eingefügten Link anklickt, wird die Petition automatisch an den Petitionsausschuss weitergeleitet.
Im Forum kann jeder – nach eurer Registrierung – zu schon existierenden Petitionen mitdiskutieren. Umwelt, Tierschutz, Verbraucherschutz, Medien ... Petitionen gibt es praktisch zu allem. Besonders bei brisanten Themen kommen Petitionen intensiv zum Einsatz.
Was passiert im Deutschen Bundestag mit Petitionen?
Jede Petition, die an den Bundestag geschickt wird, landet im Petitionsausschuss. Der prüft erst einmal, ob das Anliegen auf direktem Weg zu klären ist, also etwa mit einem Telefonat. Und er prüft, ob der Deutsche Bundestag zuständig ist. Wenn nicht, geben die Verantwortlichen die Petition zum Beispiel an die Bundesländer oder andere zuständige Ebenen weiter.
Ist der Bund zuständig, schickt der Ausschuss die Petition häufig an die Bundesregierung und bittet sie, dazu Stellung zu nehmen. Allein deshalb hat jede Petition bereits in gewissem Maße Erfolg: Die Abgeordneten und die Beamten in der Regierung müssen sich mit dem Anliegen beschäftigen.
Die Petitionen kommen dann – meist gebündelt – auch auf die Tagesordnung des Plenums, also der Vollversammlung der Abgeordneten. Diese diskutieren in Einzelfällen darüber. Eine Mehrheit kann beschließen, dass das Anliegen weiterverfolgt werden sollte. Dann ist wieder die Regierung am Zuge. Sie ist verpflichtet, sich dazu zu äußern.
Gewinnt ein Petent mehr als 50.000 Unterstützer, laden die Mitglieder des Ausschusses ihn in der Regel in eine öffentliche Sitzung ein. Das Parlamentsfernsehen überträgt diese Anhörung normalerweise, im Internet kann man sie auf bundestag.de sehen oder später in der Mediathek abrufen.
Auf jeden Fall bekommt jeder Petent am Ende eine Antwort auf sein Anliegen.
Wo finde ich aktuelle Petitionen?
Auf der Plattform des Deutschen Bundestages epetitionen.bundestag.de finden sich alle noch laufenden und bereits abgeschlossenen Petitionen. Außerdem kann man verfolgen, welche Petitionen gerade dem Parlament zur Prüfung vorliegen.