Schutz des Bundesverfassungsgerichts Änderung des Grundgesetzes beschlossen
Das Bundesverfassungsgericht soll besser gegen politische Einflussnahme geschützt werden. Dazu hat der Deutsche Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, für die Festschreibung wesentlicher Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz gestimmt. Somit wurde der Gesetzentwurf, der von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) eingebracht worden ist, vom Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen. In der namentlichen Abstimmung votierten 600 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung und 69 Parlamentarier haben dagegen gestimmt. Für die Zweidrittelmehrheit waren mindestens 489 Stimmen der Abgeordneten des Bundestages erforderlich.
Hier könnt ihr die gesamte Debatte anschauen:
Außerdem wurde für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt. Ein dazu von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) eingebrachter Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit von SPD, Union, Grüne, FDP und Die Gruppe Die Linke angenommen. Die AfD stimmte dagegen. Ein von der AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag wurde mit der Mehrheit der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke abgelehnt. Die Gruppe BSW enthielt sich.
Zusätzlich hatten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Novellierung des Abgeordnetengesetzes vorgelegt, mit der vor allem in der Praxis aufgetretene Unsicherheiten, welche Art von Öffentlichkeitsarbeit für Fraktionen zulässig ist, beseitigt werden sollen. Mit der Mehrheit der antragstellenden Fraktionen wurde die Vorlage beschlossen. Die Gruppe die Linke enthielt sich, die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW stimmten dagegen.