Bitten und Beschwerden Der Bürger-Ausschuss
Eric Matt
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit Bitten und Beschwerden an den Bundestag wenden. Eine Arbeitsgruppe kümmert sich dann darum: der Petitionsausschuss. Die neue Gruppe hat schon losgelegt.
Als Weltmeister im Meckern und Jammern werden die Deutschen bisweilen bezeichnet. Die gute Nachricht: Jeder und jede kann sich öffentlich beschweren – und im besten Falle einen guten Vorschlag machen. Geht es dabei um Themen, die die gesamte Bundesrepublik betreffen oder bundesweite Regeln, ist die richtige Adresse dafür der Deutsche Bundestag, genauer gesagt der Petitionsausschuss.
Für eigene Ideen werben
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich durch Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden", so steht es im Grundgesetz. Auch Kinder und Ausländer können eine solche Petition einreichen und für eigene Ideen werben.
Damit die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger jederzeit Gehör finden, ging im neuen Bundestag der Petitionsausschuss bereits kürzlich an den Start.
Ein Ohr für die Bürger
Dem Bürger-Ausschuss gehören 19 Mitglieder an. Dabei sind die einzelnen Fraktionen gemäß ihrem Wahlergebnis unterschiedlich stark vertreten. Die SPD-Fraktion entsendet sechs Mitglieder, die CDU/CSU-Fraktion fünf Mitglieder und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Mitglieder. FDP- und AfD-Fraktion sind mit jeweils zwei Mitgliedern und die Fraktion von Die Linke mit einem Mitglied vertreten.
Den Vorsitz hat vorerst die neue Bundestags-Vizepräsidentin Yvonne Magwas inne (CDU/CSU). In der ersten Sitzung bezeichnete die Vorsitzende den Petitionsausschuss als einen „Seismografen für die Stimmung im Land“.
Wie läuft das mit den Ausschüssen?
Damit ist der Petitionsausschuss einer der wenigen Ausschüsse, die sich schon an die Arbeit machen. Das liegt daran, dass er mit seinen Aufgaben ein bisschen aus dem Rahmen fällt.
Normalerweise arbeiten im Bundestag über 20 Arbeitsgruppen. Diese Ausschüsse sind spezialisiert auf Umweltpolitik, Gesundheitspolitik, Außenpolitik, Bildungspolitik und, und, und. Hinzu kommen die Unterausschüsse, die wiederum eingesetzt werden können, um sich intensiv mit speziellen Themen zu beschäftigen.
Die meisten dieser Ausschüsse entstehen erst, wenn es eine neue Bundesregierung gibt. Dann nämlich steht fest, wie die Bundesministerien zugeschnitten und für was diese exakt zuständig sind. Fast spiegelbildlich bilden sich anschließend im Parlament die Ausschüsse.
Drei legen schon los
Warum das Ganze? Für eine bestmögliche Gewaltenteilung. So nämlich kann der Bundestag als Legislative die Bundesregierung als Exekutive bestmöglich kontrollieren und eigene Vorschläge einbringen.
Eine neue Bundesregierung hat Deutschland bisher noch nicht. Daher wird es mit den Fachausschüssen noch etwas dauern. Dennoch gibt es bereits drei Ausschüsse, die sich schon jetzt an die Arbeit machen:
der Hauptausschuss, der sich nun vorübergehend um alles wichtige kümmert, was sonst in den regulären Ausschüssen passieren würde,
der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, der ebenfalls unabhängig von der Bundesregierung seinen Spezialaufgaben nachgehen kann
und der Petitionsausschuss.
Wann hat eine Petition Erfolg?
Im Bundestag ist also alles startklar für aktuelle Anliegen der Bürger. Wenn eine Petition innerhalb von vier Wochen 50.000 Unterstützer findet, dann lädt der Petitionsausschuss die sogenannten Petenten nach Berlin ein, damit sie mit Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertretern in einer öffentlichen Sitzung sprechen können. Dies geschieht rund viermal im Jahr. Auch das Parlamentsfernsehen ist in den meisten Fällen live dabei. Selbstverständlich werden auch alle anderen Anliegen bearbeitet. Eines ist ganz sicher: Jeder oder jede, die sich mit einer Petition an den Bundestag wendet, bekommt eine Antwort.
Eric Matt
... ist 22 Jahre alt und studiert an der Universität Konstanz Politik- und Verwaltungswissenschaften. Zurzeit macht er ein Auslandssemester in Israel.