Fraktionen Linksfraktion hat sich aufgelöst
Nicole Tepasse
Dass es passieren würde, war schon länger angekündigt. Mit dem 6. Dezember 2023 gilt es nun: Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat sich aufgelöst. Was das für den Moment bedeutet, erklären wir euch kurz.
Nach der letzten Bundestagswahl gab es im Bundestag die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke. Seit dem 6. Dezember gibt es nur noch fünf, denn die Linksfraktion hat sich aufgelöst. Abgeordnete dürfen sich nur dann zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie insgesamt fünf Prozent des Bundestages ausmachen. Das sind umgerechnet auf die 735 Sitze, die der Bundestag momentan hat, 37 Sitze. Diese Bedingungen erfüllt Die Linke nicht mehr. Zehn Parlamentarierinnen und Parlamentarier hatten angekündigt, die Fraktion verlassen zu wollen. Eine von ihnen ist Sahra Wagenknecht, die eine eigene Partei gründen möchte. Die anderen neun unterstützen sie.
Noch vor dem 6. Dezember hatte die Linksfraktion einen Antrag auf Gruppenstatus eingereicht, mit dem sich nun der Bundestag beschäftigen wird. Unabhängig davon, wie über diesen Antrag entschieden wird, bleiben alle Abgeordneten, die zur Linksfraktion gehörten, Mitglieder des Bundestages. Sie sind jetzt fraktionslos. Mehr Informationen dazu findet ihr in der Infografik und im mitmischen-Lexikon.
Fraktionslose Abgeordnete
Wo sie sitzen, was sie dürfen – und was nicht
Wo sitzen die Fraktionslosen?
Bild: Man sieht beispielhaft sieben Fraktionen, die jeweils durch eineeigene Farbe gekennzeichnet sind, im Halbkreis angeordnet. Dahinter sieht man vereinzelte rote Punkte, die die fraktionslosen Abgeordneten darstellen, die allein in den letzten Reihen hinter den Fraktionen sitzen.
Was dürfen die Fraktionslosen? Und was nicht?
Bild: Links sieht man eine Gruppe von Abgeordneten. Darunter sind die Rechte von Abgeordneten aufgezählt. Recht sieht man eine einzelne Abgeordnete, darunter ist aufgelistet, welche Rechte fraktionslose haben und welche nicht.
Das dürfen fraktionslose Abgeordnete:
Abstimmen im Plenum
Fragen an die Bundesregierung richten
Geschäftsordnungsanträge stellen
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen stellen
im Ausschuss als Mitglied beraten
Das dürfen fraktionslose Abgeordnete nur begrenzt:
im Plenum reden halten.
Das dürfen fraktionslose Abgeordnete nicht:
im Ausschuss abstimmen
Gesetzesinitiativen einbringen
Plenardebatten beim Ältestenrat beantragen
Das dürfen Fraktionen
Bild: Oben im Bild sieht man viele Abgeordnete, die in Gruppen zusammen stehen. Darunter sind die einzelnen Punkte mit kleinen symbolischen Icons bebildert.
Das dürfen Fraktionen:
Große und Kleine Anfragen stellen
Aktuelle Stunden beantragen
namentliche Abstimmungen beantragen
Gesetzentwürfe einbringen
Redezeit im Plenum bestimmen
Anwesenheit eines Mitglieds der Bundesregierung verlangen
Quelle: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, bundestag.de (Stand: Februar 2022) Grafiken: Shutterstock.com/ Cosmic_Design © mitmischen.de/DBT