Chancen-Aufenthalt Änderungen im Überblick
Das Chancen-Aufenthaltsrecht verändert für einige Ausländer eine ganze Menge. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für euch zusammengefasst.
Für wen es gilt
Das Chancen-Aufenthaltsrecht richtet sich an Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet oder gestattet in Deutschland leben.
Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige sollen bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Regelung gilt für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Aufenthaltsstatus
Aufenthaltsgestattung: Wenn jemand in Deutschland einen Asylantrag stellt, muss darüber zunächst entschieden werden. Solange das Verfahren läuft, gilt der Aufenthalt als „gestattet“.
Eine Duldung bedeutet, dass die Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers vorübergehend ausgesetzt ist. Geduldete gehören weiterhin zu den ausreisepflichtigen Ausländern.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der an einen bestimmten Zweck gebunden ist, etwa Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung oder Aufenthalt aus humanitären Gründen.
Die Änderungen
Betroffene sollen ein Chancen-Aufenthaltsrecht für 18 Monate bekommen, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein längerfristiges Bleiberecht erfüllen zu können.
Die Voraussetzungen
Für ein längerfristiges Bleiberecht müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren können. Außerdem müssen sie ihre Identität und Deutschkenntnisse nachweisen.
Wenn die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllt werden, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück.
Für wen es nicht gilt
Straftäter können keine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Außerdem sind Menschen vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen, die etwa vorsätzliche Falschangaben zu ihrer Identität gemacht haben.
Weitere Änderungen
Für Fachkräfte, die aus Nicht-EU-Ländern zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sind, soll der Familiennachzug erleichtert werden. In Zukunft soll beim Nachzug des Ehegatten auf einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse verzichtet werden.
Asylbewerber sollen künftig unabhängig vom Herkunftsland oder Einreisedatum Zugang zum Integrationskurs und zum Berufssprachkurs bekommen. Schon vor Abschluss des Asylverfahrens soll somit ein Zugang zu diesen Kursen ermöglicht werden.
(Mira Knauf)