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20. Deutscher Bundestag 512 Abgeordnete stimmen für eine Reform der Schuldenbremse

In seiner letzten Sitzung hat der 20. Deutsche Bundestag die Reform der Schuldenbremse sowie die Einrichtung eines Sondervermögens beschlossen.

Blick von oben auf ein Foyer mit Spiegelung. Mehrere Personen in Anzügen und Frauen in Kostümen stehen um eine Wahlurne, eine Person wirft eine Stimmkarte in die Urne.

Über die Reform der Schuldenbremse und die dafür notwendigen Grundgesetzänderungen sowie die Einrichtung eines Sondervermögens stimmten die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages namentlich ab. © IMAGO / photothek

Der 20. Deutsche Bundestag hat am Dienstag, den 18. März 2025, eine Woche vor der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages, den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Namentlich stimmten 512 Abgeordnete für das Gesetz, 206 votierten dagegen, es gab keine Enthaltung. 

Was bedeutet die Grundgesetzänderung?

Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Die sogenannte Schuldenbremse schreibt vor, dass der Bund maximal 0,35 Prozent seiner Wirtschaftsleistung im Jahr als neue Schulden aufnehmen darf. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden. 

Für die Annahme des Gesetzesentwurfes war eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig. Im 20. Deutschen Bundestages sind bei 733 Abgeordneten dafür 489 Stimmen notwendig. Das Gesetz wird nun im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden, wo es ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit für die Annahme benötigt. 

Einen ausführlicheren Bericht über die Debatte findet ihr hier.

Die gesamte Debatte könnt ihr euch hier anschauen:

214. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18. März 2025