Umwelt Wölfe dürfen leichter geschossen werden
Wie schützt man Schafe und Ziegen vor Wölfen – und gleichzeitig auch die Wölfe selbst? Der Bundestag hat kürzlich eine neue Regelung im Naturschutzgesetz beschlossen.
Wölfe waren in Deutschland lange ausgestorben. Aber seit dem Jahr 2000 sind sie zurück. Inzwischen leben wieder mehr als 1.000 Wölfe frei in Deutschland. Und es werden jährlich ungefähr 25 bis 30 Prozent mehr.
Wer es genau wissen will, kann sich auf den Seiten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf umschauen.
Das Problem
Einerseits müssen die freilebenden Wölfe als seltene Tierart geschützt werden. Andererseits sind sie natürlich für andere Tiere wie Schafe oder Ziegen gefährlich. 2017 wurden etwa 2.000 Weidetiere von Wölfen gerissen.
Wie man zwischen diesen verschiedenen Interessen einen guten Kompromiss findet, darüber wurde in den letzten Monaten heftig diskutiert. Ende letzten Jahres hat der Bundestag sich nun auf eine neue Regelung geeinigt. Das Bundesnaturschutzgesetz soll geändert und um den neuen Paragrafen „Umgang mit dem Wolf“ ergänzt werden.
Die Abstimmung fiel übrigens relativ knapp aus: 361 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 275 dagegen.
Die Lösung
Auch nach der neuen Regelung dürfen Jäger nicht einfach wahllos auf Wölfe schießen. Wenn aber in einer Gegend Nutztiere gerissen werden, dann dürfen die Jäger so lange Wölfe aus dem dort lebenden Rudel erschießen, bis keine Schafe oder Ziegen mehr zu Tode kommen. Bisher durfte nur auf einzelne Wölfe geschossen werden, denen die Tötungen anderer Tiere direkt zugeordnet werden konnte – was natürlich oft schwierig ist, wenn ganze Rudel unterwegs sind.
In dem neuen Gesetz-Paragrafen ist übrigens auch festgeschrieben, dass es verboten ist, freilebende Wölfe anzulocken und zu füttern. Damit sollen Menschen davor geschützt werden, von Wölfen angegriffen zu werden.
Abgelehnte Vorschläge
Ein Entschließungsantrag der Linken wurde abgelehnt. Sie hätten die Besitzer von Nutztieren gerne stärker unterstützt. So wollten sie zusichern, dass diese die Schutzmaßnahmen für ihre Herden nicht selbst bezahlen müssen. Außerdem hatten sie vorgeschlagen, die Beweislast umzukehren – aktuell müssen die Tierbesitzer nachweisen, dass ihre Tiere von Wölfen getötet wurden, um Schadenersatz bezahlt zu bekommen.
Die FDP hatte noch einen anderen Vorschlag. Statt das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern, wollte die Fraktion das Bundesjagdgesetz anpassen. Demnach hätte zum Beispiel jeder das Recht gehabt, Wölfe mit Schüssen zu vertreiben, allerdings ohne sie dabei zu töten. Auch der Gesetzentwurf der FDP wurde abgelehnt.
Die Plenardebatte könnt ihr hier im Video nachverfolgen:
(DBT/jk)