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Parteien bei der Bundestagswahl Wer darf mitmachen?

Laura Heyer

Ob HipHop-Partei oder Europäische Liebe: 47 Parteien nehmen an der Bundestagswahl am 26. September teil. Aber wie kommt man als Partei auf den Wahlzettel?

Illustration: eine große '47', im Hintergrund Figuren und Check-Listen

47 Parteien stehen bei der Bundestagswahl am 26. September auf dem Wahlzettel. © Grafik DBT/ Ronny Pietsch

CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen – diese Parteien sind aktuell im Bundestag und auch in vielen Landtagen vertreten. Doch bei der Bundestagswahl am 26. September werden noch 41 weitere Parteien auf dem Stimmzettel stehen.

Welche Parteien an der Wahl teilnehmen dürfen, darüber entscheidet ein Gremium: der Bundeswahlausschuss. Dessen Leiter ist Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel. Im Juli saßen er und seine Kollegen und Kolleginnen zwei Tage zusammen und prüften abschließend die Unterlagen der Wählervereinigungen und Parteien, die sich in diesem Jahr zur Wahl stellen wollten. Seit August steht nun endgültig fest, wer davon am 26. September antreten wird. Eine Liste der 47 Parteien findet ihr hier.

Tatsächlich waren noch sieben weitere Parteien zur Bundestagswahl zugelassen, sie haben sich jedoch inzwischen entschieden, doch nicht anzutreten.

Wie kann man als Partei teilnehmen?

Man muss sich beim Bundeswahlleiter melden, also bei jenem Mann, der die Bundestagswahl mit seinem Team organisiert und darüber wacht, das alles mit rechten Dingen zugeht. 88 Parteien und Wählervereinigungen haben das in diesem Jahr getan. Der Bundeswahlausschuss prüft dann, ob die Parteien alle formalen Kriterien erfüllen. So müssen Parteien etwa anhand der Zahl ihrer Mitglieder oder Aktivitäten in der Öffentlichkeit nachweisen, dass sie an der politischen Willensbildung mitwirken und das Volk tatsächlich vertreten wollen. Außerdem müssen sie zum Beispiel sogenannte Rechenschaftsberichte zu gewissen Fristen vorlegen. Aber Achtung: Die Inhalte der Parteiprogramme werden nicht geprüft. Werden Parteien zugelassen, können sie ihre Wahlvorschläge und Listen der Kandidaten einreichen.

Ausgenommen von der Prüfung sind nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit der jüngsten Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Sie können ihre Wahlvorschläge direkt einreichen. Das sind bei dieser Wahl CDU, SPD, AfD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, CSU und die Freien Wähler.

Was ist (k)eine Partei?

Grundlage für die Anerkennung einer Partei ist Paragraf zwei des Parteiengesetzes. Darin steht, was eine Partei ausmacht.

Parteien sind ...

  • Vereinigungen von Bürgern und Bürgerinnen,

  • die dauernd oder für längere Zeit

  • für den Bereich des Bundes oder eines Landes

  • auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und

  • an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen,

  • wenn sie eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung bieten.

Keine Parteien sind ...

  • Politische Vereinigungen, deren Mitglieder oder Vorstandsmitglieder in der Mehrheit Ausländerinnen bzw. Ausländer sind

  • Politische Vereinigungen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands haben

  • (kommunale) Wählervereinigungen

Programm, Namen, Unterschriften

Um als Partei an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, muss der Parteivorstand dem Bundeswahlleiter eine Satzung, das Programm der Partei und den Namen der Vorstandmitglieder einreichen. Parteien, die nicht von der Prüfung ausgenommen sind (s.o.), müssen außerdem Unterstützungsunterschriften sammeln.

Parteien, die bisher weder im Bundes- noch in einem Landtag vertreten sind, aber einen Kandidaten in einem Wahlkreis ins Rennen schicken möchen, müssen die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten sammeln. Für eine Landesliste müssen mindestens 0,1 Prozent der bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Land Wahlberechtigten unterschreiben – das waren in Berlin in diesem Jahr zum Beispiel 500 Menschen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden diese Regeln 2021 allerdings angepasst: nun war nur noch ein Viertel der jeweiligen Stimmen erforderlich. Diese Unterlagen müssen bis 97 Tage vor der Wahl beim Bundeswahlleiter eingegangen sein.

Warum überhaupt Parteien?

Deutschland wird auch als Parteiendemokratie bezeichnet. Das heißt, Parteien erfüllen eine wichtige Aufgabe in unserem politischen System. Das Grundgesetz räumt ihnen einen hohen Status ein. Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Damit erhalten Parteien eine herausragende Stellung für die Demokratie und die Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland. In Artikel 21 des Grundgesetzes sind die wichtigsten Dinge festgeschrieben: die Aufgaben, die Rechte und auch die Finanzierung der Parteien.

Aus politikwissenschaftlicher Sicht haben Parteien vor allem folgende Aufgaben: sie diskutieren Themen und treffen Entscheidungen (Politikformulierung), getroffene Entscheidungen müssen umgesetzt werden (Politikimplementation), der politische Prozess muss kontrolliert werden (Politikkontrolle) und aus den Parteien kommen die Personen, die in politischen Organen arbeiten und Positionen übernehmen (Personalrekrutierung).

(lh)

Mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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