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Umwelt Verbot für dünne Plastiktüten?

Sophie Herzberger

Die Bundesregierung will besonders leichte Kunststoff-Tragetaschen verbieten lassen. Ist das sinnvoll oder kontraproduktiv? Darüber diskutierten Experten in einem Fachgespräch des Umweltausschusses.

Junge Frau mit Plastiktüten voll Gemüse auf einem Marktplatz

„Hemdchen-Beutel“ für Obst und Gemüse sollen von dem Verbot ausgenommen sein. © shutterstock.com/Arimag

Welcher Einkaufs-Typ bist Du? Der Rucksack-oder Taschen-Träger, der Stoffbeutel-Einkäufer oder jemand, der im Laden eine Tüte kauft? Letztere müssen dafür inzwischen häufig bezahlen. Denn seit 2016 gibt es eine Vereinbarung, die den Verbrauch von Kunststoff-Tragetaschen verringern soll. Das Bundesumweltministerium hat sie damals beschlossen – allerdings steht es Unternehmen frei, ob sie sich dazu verpflichten. Etwa 350 Handelsunternehmen haben das bis jetzt getan.

3.700 Tüten pro Minute

Trotzdem nutzen die Deutschen immer noch viele Plastiktüten. Laut der Deutschen Umwelthilfe sind es zwei Milliarden im Jahr und somit etwa 3.700 Tüten pro Minute, die hierzulande im Müll landen.

Um diese Zahl zu reduzieren, hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes erarbeitet. Dieser sieht vor, besonders dünne Plastiktüten zu verbieten. Was ist besonders dünn? „Zwischen 15 und 50 Mikrometer Wandstärke“, so heißt es im Gesetzentwurf.

Die Argumentation: Diese Tüten würden selten wiederverwendet und landeten somit meist als Abfall im Müll. Eine Ausnahme vom Verbot will die Bundesregierung nur für sogenannte „Hemdchen-Beutel“ für Obst und Gemüse machen.

Löst oder verschärft dies das Problem?

Im öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wurde die Frage, ob dieser Vorschlag der Regierung zielführend oder nicht sogar kontraproduktiv sei, sehr kontrovers diskutiert.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffentwicklung betonte, dass das geplante Verbot mehr Probleme hervorbringen als lösen würde. Die Plastiktüten, um die es gehe, seien gut recycelbar und mehrfach nutzbar.

Auch der Handelsverband Deutschland beurteilte ein Verbot als „ökonomisch und ökologisch nicht zielführend“. Über 200 Millionen Plastiktüten würden derzeit als Vorrat gelagert – die müssten im Fall eines Verbots vernichtet werden. Die freiwillige Vereinbarung des Umweltministeriums habe außerdem schon dazu geführt, dass zwei Drittel weniger Plastiktüten verbraucht würden.

Passt das Gesetz zu unserer Verfassung?

Ein Rechtsanwalt äußerte darüber hinaus Zweifel, ob der Gesetzentwurf mit der Verfassung übereinstimme. Das geplante Verbot würde in die Grundrechte sowie in europäische Rechte eingreifen. Der Pro-Kopf-Verbrauch liege übrigens in Deutschland schon jetzt unter der europäischen Zielsetzung für das Jahr 2025.

Das Institut für Energie- und Umweltforschung monierte, dem Gesetzesentwurf fehle eine wissenschaftliche Basis. Grundlagen-Daten seien aber wichtig, um dem Abfall-Problem entgegensteuern zu können.

Umweltverbände finden Entwurf gut

Die Deutschen Umwelthilfe befürwortete den Vorstoß der Regierung. Plastiktüten seien verzichtbar und man brauche keine wissenschaftlichen Fakten, um erkennen zu können, dass Mehrweg-Alternativen sinnvoll seien.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) äußerte sich skeptisch darüber, ob die freiwillige Vereinbarung wirklich einen so positiven Effekt ausgeübt habe wie behauptet, da hier keine Daten vorlägen.

Das Fachgespräch vom 6. Mai könnt ihr euch hier in voller Länge anschauen:

Mitmischen-Autorin

Sophie Herzberger

studiert, ist stetig auf der Suche nach neuen Herausforderungen und hat eine Leidenschaft für die Schauspielerei. Besonders spannend daran findet sie die Vielfältigkeit der Themen, die aufgegriffen werden, und die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichsten Menschen, in denen sie sich selbst wiederzufinden zu versucht.

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