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Soziales Mehr Absicherung für Plattformarbeit?

Lara Joyce Käser

Sogenannte Gig- und Crowd-Worker bekommen übers Internet ihre Aufträge. Sie können flexibel und unabhängig arbeiten – haben aber weniger Sicherheit als andere Arbeitnehmer. Das will Die Linke ändern.

Junger Maler streicht eine Wand

Online gebucht? Dann ist dieser Maler vielleicht ein Gig-Worker. © shutterstock.com/Krasula

Einzelpersonen bieten über Internet-Plattformen ihre Dienstleistungen an, der Kunde kann sie online buchen – das nennt man Plattform-Ökonomie. Auf diese Art kann man sich zum Beispiel Handarbeiter suchen, Essenslieferanten, Programmierer oder Grafik-Designer. Was die dann machen, nennt man Gig- oder Crowd-Work.

Gig- und Crowd-Working gewinnt als neues Beschäftigungsverhältnis immer mehr an Bedeutung. Bisher ist diese Arbeit aber sozial meist nicht abgesichert, es fehlt der rechtliche Rahmen dafür. Ob und wie man das ändern sollte, darüber wurde kürzlich im Bundestag diskutiert.

Wie unterscheidet sich eigentlich Crowd-Work von Gig-Work?

In beiden Fällen werden Aufträge über Vermittlungsplattformen vergeben. Gig-Work ist dabei aber ortsabhängig, da die Arbeitsaufträge wie Handwerkerleistungen oder Essenslieferungen offline ausgeführt werden. Crowd-Work dagegen gehört zu der sogenannten Cloud-Work: Die Aufträge werden über eine rein virtuelle Plattform vergeben und ausgeführt. So können Crowd-Worker ortsunabhängig arbeiten und erledigen oft in Mikrojobs aufgeteilte Dienstleistungen wie Recherchen oder Programmierungen.

Vorteile der Plattformarbeit

Besonders die hohe Flexibilität macht diese neue Beschäftigungsform attraktiv. Gig- und Crowd-Worker können sich ihre Zeit frei einteilen. Sie können auch kleine Aufträge übernehmen, die sich zwischen anderen Aufgaben erledigen lassen. Sie kommen also schnell und unkompliziert an Aufträge, wenn sie gerade Zeit dafür haben.

Nachteile der Plattformarbeit

Die Plattform-Arbeit lässt sich allerdings kaum in bestehende Arbeitsgesetze einordnen. So steht eine Definition aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht noch aus.

Grundsätzlich geht man von einer Selbstständigkeit der Gig- und Crowd-Worker aus. Dennoch steht eine Plattform als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, die oft auch eine Provision für ihre Vermittlung erhält. Zudem unterliegen die Auftragnehmer den AGBs der Internetplattformen, weshalb je nach Auslegung eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit interpretiert werden kann. Die Arbeitsbedingungen hängen also von den Plattformen ab. So legt zum Beispiel die Plattform Uber die Nutzungsbedingungen fest und trackt die Fahrten ihrer Gig-Worker zur Qualitätssicherung und zur Errechnung ihrer Vergütung.

Vorschläge der Linken

Die Linke macht mit ihren Anträgen "Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit" und "Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit" auf fehlende Schutzrechte und soziale Absicherung in der Plattform-Ökonomie aufmerksam.

Die Fraktion wirft den Plattformbetreibern vor, sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber zu entziehen. So könnten sich die positiven Seiten der Gig-Economy wie Flexibilität, Selbstbestimmung und ein leichter Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht entfalten. Crowd-Worker sollten Schutzrechte eingeräumt werden, fordert Die Linke. Gleichzeitig möchte die Fraktion die Mitbestimmung der Crowd-Worker fördern und eine Mindestentlohnung einführen.

Was sagen die anderen Fraktionen?

Die Forderungen der Linken trafen in der Debatte im Bundestag auf viel Kritik. So meinte Uwe Witt (AfD), der rechtliche Status von Plattformarbeitern sei ausreichend geklärt, man bräuchte dafür kein „Bürokratie-Monster“ zu schaffen, wie Die Linke es vorschlage.

Tobias Zech (CDU/CSU) warnte, dass man mit den Forderungen der Linken Gig-Worker in die Schwarzarbeit treibe, während deutsche Crowd-Worker und Click-Work-Plattformen im internationalen Wettbewerb verlieren würden.

Matthias Nölke (FDP) betonte, man müsse die Eigenverantwortung und Selbstverwirklichung von Selbstständigen stärken statt sie zu stark zu regulieren. Die Studie „Plattformarbeit in Deutschland“ der Bertelsmann-Stiftung zeige, dass es sich bei Plattformarbeit in Deutschland zu 99 Prozent um einen Nebenerwerb handle, der eine Haupttätigkeit zeitlich und finanziell ergänze.

Von „Licht und Schatten“ der Plattformarbeit sprach Martin Rosemann (SPD). Es gebe durchaus Fälle von Ausbeutung. „Deshalb sehen wir Regulierungsbedarf“, sagte Rosemann, Vorschläge dafür würden derzeit erarbeitet.

Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) schlug vor, die Plattformen von Branche zu Branche zu prüfen und selbstständiger beziehungsweise abhängiger Beschäftigung zuzuordnen.

Die ganze Debatte vom 10. September seht ihr hier im Video:

Portraitfoto von mitmischen-Autorin Lara Kaeser
Mitmischen-Autorin

Lara Joyce Käser

Ist 17 und geht in Schwaben zur Schule – ein Jahr noch, dann kommt das Abi. Sie liest wie verrückt, liebt Hunde über alles und fährt gern in Inliner. Und seit sie klein ist, will sie unbedingt mal nach Australien.

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