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Cybergrooming Belästigung im Internet

Erwachsene, die versuchen, mit Minderjährigen im Netz sexuellen Kontakt aufzunehmen, sollen in Zukunft leichter bestraft werden können. Einige Oppositionspolitiker sahen den Gesetzentwurf der Regierung kritisch.

Mädchen vorm Laptop

Wer steckt hinter der Nachricht? Manchmal sind es Erwachsene mit schlechten Absichten. © shutterstock.com/News Africa

Ob Gaming, Schminktipps oder Nachbarschaftshilfe – im Internet kann man Gleichgesinnte zu verschiedenen Themen kennenlernen und sich mit ihnen austauschen. Man kann dort aber auch unangenehme Begegnungen mit Fremden haben. Wenn jemand einen anderen im Netz gezielt anspricht, um einen sexuellen Kontakt herzustellen, heißt das Cybergrooming. Das artet nicht selten in Belästigung oder sogar in Gewalt aus. Deshalb müssen besonders junge Menschen davor geschützt werden.

Die Bundesregierung hat im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dabei helfen soll, härter gegen Cybergrooming vorzugehen. Die Parlamentarier besprachen ihn am 17. Oktober in erster Lesung.

Was schlägt die Bundesregierung vor?

„Die Gefahr für Kinder, Opfer von Cybergrooming zu werden, hat in den letzten Jahren weiter zugenommen", so steht es in dem Gesetzentwurf. Deshalb will die Bundesregierung das Strafgesetzbuch ändern. Sie will eine sogenannte Versuchsstrafbarkeit für Cybergrooming einführen. Das heißt, dass schon der Versuch, mit einem Kind im Internet sexuellen Kontakt aufzunehmen, bestraft werden kann. Sogar wenn ein Erwachsener nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, sich in Wirklichkeit aber ein verdeckter Ermittler oder ein Elternteil dahinter verbirgt, soll er bestraft werden können.

„Wir wollen Täter nicht straflos davonkommen oder sogar weitermachen lassen“, sagte Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz, im Bundestag.

Was sagen die Fraktionen dazu?

CDU/CSU, SPD und AfD äußerten sich positiv zu dem Gesetzvorhaben der Bundesregierung. Die anderen Fraktionen hatten Bedenken.

Stephan Thomae von der FDP nannte den Vorschlag „dogmatisch extrem weitgehend“. Man müsse gut überlegen, ob „der Zweck jedes Mittel heiligt“.

Ähnlich argumentierte auch Niema Movassat für Die Linke. Durch die geplante Regelung werde „schon der Versuch des Versuchs strafbar“, das gehe zu weit.

Canan Bayram von den Grünen plädierte für mehr und bessere Präventionsprogramme. Man müsse Straftäter früher entdecken und das Problem ins Bewusstsein der Menschen rücken, statt nur an Strafen zu denken.

Der Gesetzentwurf wird nun vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiter beraten.

Hier könnt ihr euch die Debatte im Video anschauen:

(DBT/jk)

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