Geologiedaten-Gesetz Alle sollen wissen, was unter der Erde liegt
Sand, Kies oder Erdöl? Bergbau-Unternehmen sollen ihre Informationen darüber, wie der Boden beschaffen ist, in Zukunft öffentlich machen. Das hat der Bundestag beschlossen. Dabei geht es nicht nur, aber auch um die Endlagerung von Atommüll.
Am 23. April verabschiedete der Bundestag das Geologiedatengesetz. Es ersetzt das uralte Lagerstättengesetz von 1934. Über die neuen Regelungen hatten die Abgeordneten lange diskutiert. Schließlich stimmten CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. AfD und Grüne lehnten ihn ab, FDP und Linke enthielten sich.
Worum geht's?
Wie der Name des Gesetzes schon sagt, geht es um geologische Daten, sprich Informationen über die Beschaffenheit des Bodens. Aus welchem Material ist der Untergrund? Gibt es Rohstoffvorkommen? Gibt es Giftstoffe im Boden?
Diese Informationen sind wichtig, um entscheiden zu können, wie der Boden genutzt wird. Besonders für zwei Dinge ist die Auswertung geologischer Daten entscheidend: für die Rohstoff- und Energiegewinnung und für die Auswahl sicherer Standorte für Anlagen zur Endlagerung von Atommüll.
Denn Deutschland steigt nach und nach aus der Erzeugung von Atomenergie aus. Der radioaktive Müll aus den Atomkraftwerken, die geschlossen werden, muss aber irgendwohin, wo er niemandem schaden kann. Im Moment gibt es nur Zwischenlager, perspektivisch braucht Deutschland aber ein Endlager, wo der Atommüll dauerhaft liegen kann.
Darüber hinaus sind geologische Informationen auch für die Wasserwirtschaft, für Land- und Forstlandschaft, für Bauprojekte und große Infrastrukturprojekte (Straßen, Brücken etc.) wichtig.
Unternehmen müssen ihre Informationen teilen
Geologische Daten werden zu einem großen Teil von privaten Unternehmen erhoben. Zum Beispiel von Bergwerk-Unternehmen, die die Informationen für ihre Arbeit brauchen.
Da die Informationen aber aus den oben genannten Gründen auch für Bund und Länder wichtig sind, werden diese Unternehmen nun verpflichtet, ihre Daten an die zuständigen Behörden weiterzugeben und in Teilen auch öffentlich verfügbar zu machen.
Das soll dem Bund und auch den Bundesländern ermöglichen, große Projekte besser zu planen. Die Unternehmen sind darüber nicht besonders glücklich, da sie ja Zeit und Geld investiert haben, um die Daten zu erheben und sie nun teilen müssen, ohne dafür bezahlt zu werden. Um diesen Spagat zwischen gesellschaftlichem und privatwirtschaftlichem Interesse ging es unter anderem in der Debatte.
Einwände der AfD
Vor allem die AfD hatte Einwände gegen den Gesetzentwurf und hatte deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, der allerdings von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.
Private Urheber sollen nach dem Willen der AfD nicht verpflichtet werden, geologische Daten zu übermitteln, sondern das auf freiwilliger Basis tun.
Zudem sprach die AfD sich gegen eine Endlagerung von Atommüll aus. Die Fraktion forderte, Technologien stärker zu fördern, die heutige radioaktive Abfälle künftig als Rohstoff zur Energieerzeugung verwerten könnten. Entsprechend solle es zunächst nur Zwischenlager geben. Der Abgeordnete Leif-Erik Holm schloss eine „Rückkehr zur Kernenergie“ in seiner Rede nicht aus.
Alle Rede-Beiträge der zweiten und dritten Lesung seht ihr hier im Video:
Zuständig für das Geologiedatengesetz war der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Mehr über die Ausschüsse erfahrt ihr in unserem Video:
(DBT/jk)