Haushaltsplan 2021 431 Milliarden Ausgaben, 96 Milliarden Schulden
Umwelt, Bildung oder etwa Verteidigung: Wie viel Geld kann der Bund 2021 ausgeben? Darüber diskutierte der Bundestag vergangene Woche. Die Opposition übte Kritik an dem 3238-Seiten dicken Plan der Regierung.
Ein „ordentliches Wirtschaftswachstum“ solle erreicht werden. Das sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) letzte Woche im Bundestag. Das sei das Hauptziel, das die Bundesregierung mit ihren Haushaltsplänen verfolge. Ohne eine Neuverschuldung würde das „ziemlich schwierig“ werden.
Vergangene Woche war Haushaltswoche im Bundestag: Die Abgeordneten haben sich damit beschäftigt, wie viel Geld der Bund 2021 ausgeben kann – und um wie viel er sich dafür verschulden darf.
Das vorläufige Ergebnis: Der aktuelle 3238-Seiten dicke Entwurf sieht vor, dass der Bund nächstes Jahr 413,4 Milliarden Euro ausgeben kann. Dafür müsste er Kredite in Höhe von 96,2 Milliarden Euro aufnehmen.
Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren
Schon zu Beginn der Haushaltswoche war klar: Corona reißt eine große Lücke in den Etat des Bundes. Durch die Pandemie wird der Staat auch 2021 deutlich weniger Steuern einnehmen als geplant, sowohl von den Bürgern, die zum Teil weniger Geld verdienen, als auch von vielen Unternehmen, die in der Krise weniger Einnahmen haben.
Zusätzlich sinken die Einnahmen durch die Mehrwertsteuer, die man etwa beim Einkaufen oder im Café bezahlt – sie wurde in diesem Jahr generell gesenkt, um die Menschen zum Einkaufen zu animieren.
Auf der anderen Seite steigen die Ausgaben des Staates, weil er Unternehmen, Bürger und Kommunen in der Krise unterstützen muss.
Deutschland will Schulden aufnehmen
Da die Regierung also höhere Ausgaben plant, als sie Einnahmen haben wird, muss sich der Staat Geld leihen. Bereits in diesem Jahr hat Deutschland 218 Milliarden Euro Schulden aufgenommen – im folgenden Jahr sollen es dann nochmal 96,2 Milliarden sein.
Eigentlich legt das Grundgesetz genau fest, um wie viel sich der Staat jährlich höchstens verschulden darf. "Schuldenbremse" nennt man das. Allerdings gilt diese Regel nicht für „außergewöhnliche Notsituationen“. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb einen Antrag gestellt, der die Corona-Krise als eine solche Notsituation einstuft und es somit erlaubt wäre, die Obergrenze zu überschreiten.
413,4 Milliarden– wer bekommt wie viel?
Im Haushaltsentwurf ist genau aufgeführt, welches Bundesministeriun wie viel Geld bekommen soll. Der größte Anteil ist für den Bereich Arbeit und Soziales eingeplant, nämlich fast 164 Milliarden Euro. An zweiter Stelle steht mit knapp 47 Milliarden Euro der Posten Verteidigung. Darauf folgt der Bereich Verkehr und digitale Infrastruktur mit 34 Milliarden Euro.
An vierter Stelle steht die Allgemeine Finanzverwaltung mit knapp 26 Milliarden Euro. Für den Bereich Gesundheit sollen gut 24 Milliarden Euro ausgegeben werden. Und an sechster Stelle kommt die Bildung mit Ausgaben von gut 20 Milliarden.
Kritik der Opposition
AfD und FDP kritisierten die hohe Verschuldung. Die Pläne der Bundesregierung, diese Schulden in absehbarer Zeit zurückzuzahlen, bezeichneten beide Fraktionen als unrealistisch.
Die Linksfraktion forderte dagegen mehr "soziale Gerechtigkeit im Haushalt". Das fehlende Geld dürfe in den kommenden Jahren nicht durch Sozialabbau eingetrieben werden.
Die Grünen wollten einen Investitionsfonds: Statt eines „Kaputtsparens“ müsse die Bundesregierung vielmehr mutig investieren – und zwar in Wirtschaftsfelder, die auf den Klimaschutz einzahlten.
Die Argumente der Oppositionsfraktionen könnt ihr im Video der Debatte nachverfolgen:
Wie geht es jetzt weiter?
Der Haushaltsentwurf für 2021 wurde nun an den Haushaltsausschuss übergeben. Dort schauen Experten jeden Posten genau an, oft ändern sie auch noch etwas.
Im Dezember steht dann die nächste Haushaltswoche im Bundestag an. Dann enscheiden die Abgeordneten, welche Änderungen sie für gut befinden und stimmen schließlich über den kompletten Bundeshaushalt 2021 ab.
Hier kannst du dir anschauen, wie der Bundeshaushalt entsteht:
Wofür geben wir Geld aus?
Der Bundeshaushalt für 2021
Wie entsteht der Haushaltsplan?
Bild: Die Grafik bestehend aus Kreisen und Pfeilen zeigt den Prozess, wie der Haushaltsplan entsteht.
Er wird im Folgenden beschrieben:
Expertinnen und Experten schätzen die voraussichtlichen Einnahmen und geben diese Schätzungen an das Bundeskabinett weiter, das aus der Kanzlerin oder dem Kanzler sowie den Ministerinnen und Ministern besteht. Das Bundeskabinett legt einen groben Rahmen fest, wie viele Mittel für welchen Bereich eingeplant werden sollen und reicht dies an das Bundesfinanzministerium weiter. Gemeinsam mit den anderen Ministerien verhandelt das Bundesfinanzministerium über die genauen Ausgaben und formuliert anschließend einen Entwurf. Dieser Entwurf wird im Bundeskabinett abgestimmt und bei Zustimmung als Haushaltsentwurf der Regierung sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat zur weiteren Abstimmung vorgelegt. Der Bundesrat gibt eine Stellungnahme dazu ab. Die endgültige Beratung und Verabschiedung übernimmt der Bundestag. Anschließend geht dieser Haushaltsentwurf des Bundestages an den Bundespräsidenten, der noch einmal prüft, ob alles verfassungsgemäß abgelaufen ist. Mit seiner Unterschrift ist der Bundeshaushalt beschlossen.
Der Zeitplan
Bild: Die Grafik zeigt einen Zeitstrahl, der von oben 2020 nach unten 2021 verläuft und in fünf Abschnitte unterteilt ist: Links sind jeweils kleine Icons für Winter, Frühling, Sommer, Herbst und noch einmal Winter zu sehen.
Winter 2020: Experten und Expertinnen schätzen die wirtschaftliche Entwicklung und Steuereinnahmen für 2021 ein.
Frühling 2020: Bundeskabinett legt groben Rahmen für den Haushalt 2021 fest. Finanzminister verhandelt mit den anderen Ministerinnen und Ministern über die Ausgaben.
Sommer 2020: Regierung macht einen Vorschlag für den Haushalt 2021. 1. Lesung im Bundestag
Herbst 2020: Haushaltsausschuss berät den Entwurf und macht Änderungsvorschläge. 2. und 3. Lesung im Bundestag. Bundesrat nimmt Stellung.
Winter 2021: Haushalt tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Quellen: bundesfinanzministerium.de, bundestag.de (Stand: September 2020) © mitmischen.de
(DBT/jk)