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Übergangsgeld

Wer dem Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat, erhält Übergangsgeld, um sich nach dem Ausscheiden ohne finanzielle Not wieder eine Arbeitsstelle suchen zu können. Für jedes Jahr als Abgeordneter wird ein Betrag in Höhe der Monatsentschädigung gezahlt – höchstens jedoch 18 Monate lang. Vom zweiten Monat nach dem Ausscheiden an werden alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.

In welcher Form die Abgeordneten während ihres Mandats finanziell entschädigt werden, lest ihr hier.