Neuwahlen, vorgezogene
Wahlen zum Bundestag finden in der Regel alle vier Jahre statt, so steht es in unserem wichtigsten Gesetz, dem Grundgesetz. Wird aus irgendeinem Grund das Parlament aufgelöst, gibt es vorgezogene Neuwahlen. Irgendein Grund heißt: Es gibt genau zwei mögliche Gründe, nämlich die Vertrauensfrage und die gescheiterte Kanzlerwahl.
Die Vertrauensfrage
Beschleicht die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler das Gefühl, dass sich das Vertrauen zwischen ihm und den Abgeordneten der ihn stützenden Fraktion(en) verflüchtigt hat, kann er durch Antrag überprüfen lassen, ob seine Politik noch die Zustimmung der Mehrheit hat. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung der Abgeordneten müssen 48 Stunden liegen.
Wenn die Mehrheit der Abgeordneten ihrem Partner nicht mehr vertraut, kann der Bundeskanzler den Bundespräsidenten laut Artikel 68 des Grundgesetzes bitten, den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen. Bislang wurde die Vertrauensfrage fünf Mal gestellt, zuletzt im Jahr 2005 vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).
Die Kanzlerwahl
Wer Bundeskanzler werden möchte, strebt die absolute Mehrheit bei den Abgeordneten an. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Parlamentarier den Kandidaten befürworten. Fällt der Kandidat beim ersten Mal durch, kann die Kanzlerwahl innerhalb von zwei Wochen wiederholt werden. Kommt auch dann keine absolute Mehrheit zustande, gibt es einen einzigen weiteren Wahlgang, in dem nun die einfache Mehrheit der Stimmen reicht. Der Bundespräsident kann den Gewinner-Kandidaten nun entweder zum Kanzler und damit zum Chef einer Minderheitsregierung ernennen – oder innerhalb von sieben Tagen den Bundestag auflösen.
Der Bundespräsident hat also in beiden Fällen das letzte Wort und entscheidet mit der Auflösung des Bundestages über die Durchführung vorgezogener Neuwahlen. Die müssen dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
Wie funktioniert die Bundestagswahl?
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