Repräsentative Demokratie
Repräsentieren bedeutet, jemanden vertreten. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das heißt, die Bürger werden vertreten. Und zwar von den Bundestagsabgeordneten. Für politische Entscheidungen oder die Kontrolle der Regierung müssen so nicht alle rund 83 Millionen Bürger an einem zentralen Sammelpunkt zusammenkommen, um eine Entscheidung zu treffen. Sie überlassen diese Aufgabe den von ihnen auf Zeit gewählten Volksvertretern, die zusammen das Parlament bilden.
In einer repräsentativen Demokratie üben die Bürger ihre demokratischen Rechte also wie folgt aus: Sie beteiligen sich an Wahlen, wirken in Parteien, Verbänden und Initiativen mit.
Pro und contra direkte Demokratie
In einer direkten Demokratie sind zusätzlich andere Möglichkeiten der Beteiligung vorgesehen, etwa Volksabstimmungen. Das heißt, alle wahlberechtigten Bürger werden zu einem konkreten Thema an einem bestimmten Tag aufgefordert, abzustimmen.
In Deutschland sieht das Grundgesetz keine Volksentscheide auf Bundesebene vor – es sei denn, es wird über eine neue Verfassung oder eine Veränderung des Bundesgebiets abgestimmt. In einzelnen Bundesländern und Kommunen sind Volksentscheide üblich.