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Bundesstaat

Ein Bundesstaat, das sind wir. Wie der Name es eigentlich schon verrät, ist ein Bundesstaat ein Bund, ein Zusammenschluss mehrerer Teilstaaten zu einem Gesamtstaat. Dabei treten die einzelnen Gliedstaaten (Länder) nach außen hin gemeinsam auf und haben die Verteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern im Inneren festgelegt. Die USA, also die „Vereinigten Staaten von Amerika“, sind etwa ein solcher Bundesstaat, ebenso Indien, Brasilien und Österreich. Und Deutschland. All ihre Teilstaaten verfügen über eine gemeinsame politische Führung. Das unterscheidet sie von einem lockeren Staatenbund.

Deutschland ist unterteilt in 16 Bundesländer. Die Bundesrepublik ist der Zusammenschluss jener Länder. Sie bildet eine politische Einheit und eine Rechts- und Wirtschaftseinheit. Bei so vielen unterschiedlichen Bundesländern gibt es natürlich auch viele regional unterschiedliche Gesetze. Das Grundgesetz jedoch gilt für die gesamte Republik, es ist die gemeinsame Verfassung. Das gemeinsame Parlament ist der Deutsche Bundestag, also der Ort, an dem die gemeinsamen Entscheidungen diskutiert und getroffen werden. Geführt wird der Bundesstaat von der Bundesregierung. Im kompletten Bundesgebiet gelten die gleichen Bundesgesetze.

Genug der „Gemeinsamkeiten“, denn die einzelnen Bundesländer verfügen außerdem auch über eigene Regierungen, Verfassungen und Verwaltungsbehörden. Die landesspezifischen Gesetze werden in den Landesparlamenten beschlossen und gelten dann auch nur im jeweiligen Bundesland. Das Grundgesetz gibt vor, welche Gesetze vom Bund bestimmt werden müssen und welche von den Ländern. Damit alles reibungslos abläuft, arbeiten Bund und Länder oft eng zusammen. Damit ein Gesetzentwurf vom Land zum Bund gelangt, gibt es den Bundesrat. Hier können die Länder sich in die Erarbeitung neuer Gesetze einbringen.