Alterspräsident

Fraktionschef, Oppositionsführer, außenpolitischer Sprecher – Gregor Gysi hatte schon so einige Funktionen im Deutschen Bundestag inne. In der 21. Legislaturperiode ist er zum ersten, und nach eigenen Angaben auch zum letzten Mal, der Alterspräsident. © picture alliance / photothek.de | Florian Gaertner
Als Alterspräsident oder Alterspräsidentin gilt das dienstälteste Mitglied des Bundestages, also das Mitglied, das am längsten dem Parlament angehört. Das hat der Bundestag im Juni 2017 beschlossen. Zuvor war der Alterspräsident das älteste Mitglied des Deutschen Bundestages.
Er oder sie darf die sogenannte konstituierende Sitzung nach einer Bundestagswahl eröffnen. Das ist die erste Sitzung des neu gewählten Parlaments. Bis der neue Bundestagspräsident gewählt ist und sein Amt antritt, übernimmt der Alterspräsident seine Aufgaben. Während dieser Zeit kann er auch vorläufige Schriftführer ernennen.