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Fristen rund um die Bundestagswahl 2025 Wann, wo und wie kann ich wählen?

Die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt – sieben Monate früher als ursprünglich geplant. Deswegen haben sich auch einige Fristen und Termine rund um die Wahl verschoben. Hier findest du alles Wissenswerte zum Wahlgang im Überblick.

Eine Person trägt zwei große Kartons, auf denen das Wort 'Wahlurne' abgedruckt ist.

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Doch man kann seine Stimme auch schon vorher abgeben. © Imago / Michael Schick

Am 13. und 14. Januar berät der Bundeswahlausschuss darüber, ob die Parteien, die sich für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zur Wahl stellen wollen, auch die dafür nötigen rechtlichen Kriterien erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine Satzung, die demokratische Grundsätze erfüllt, und ein Parteiprogramm, in dem politische Ziele deutlich werden. 

Bis zum 7. Januar, 18 Uhr, hatten sogenannte „nicht etablierte“ Parteien, die nicht im derzeitigen Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, die Möglichkeit, sich beim Bundeswahlausschuss für die Wahl anzumelden. Am 30. Januar wird dann endgültig feststehen, welche Kandidatinnen und Kandidaten für die zugelassenen Parteien zur Wahl antreten werden – erst wenn dies geschehen ist, können auch die Wahlzettel gedruckt werden. 

Wählen im Wahllokal oder per Brief

Vom 30. Januar bis zum 23. Februar, dem Tag der Bundestagswahl, bleibt also nicht viel Zeit für den Druck der Wahlunterlagen, die Beantragung der Briefwahl sowie den Versand der ausgefüllten Unterlagen. Deshalb empfiehlt die Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand, Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sich frühzeitig darum zum kümmern. Denn die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025 um 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Wenn der Brief zu spät ankommt oder zu spät abgegeben wird, gilt die Stimme als ungültig! 

Welche Fristen muss ich beim Wählen beachten? 

Spätestens bis 2. Februar müssen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Auf dieser steht, in welchem Wahllokal die Stimme am Tag der Bundestagswahl abgegeben werden kann. Sollte bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bei dir angekommen sein, dann wende dich an die Gemeinde deines Hauptwohnsitzes, bei dem du gemeldet bist! 

Die Briefwahl kann schon vor dem Erhalt der Wahlunterlagen in der zuständigen Gemeinde beantragt werden – das geht sowohl schriftlich als auch persönlich. Generell gilt: je früher, desto besser!

Die Wahlscheine für die Briefwahl können bis spätestens 21. Februar um 15 Uhr beantragt werden. Wenn es besonders schnell gehen soll, kann man die Briefwahl-Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen und direkt vor Ort wählen. Bis zum Wahltag werden die ausgefüllten Stimmzettel dann von der Gemeinde verwahrt.

Wer dagegen seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann spätestens bis zum 22. Februar 2025 um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen. Wenn man dort versichert, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden oder verloren gingen, wird ein neuer Wahlschein ausgestellt.

Was passiert ab 24. Februar? 

Spätestens dreißig Tage nach der Wahl, also bis 25. März 2025, muss der neu gewählte Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. In dieser wird der Alterspräsident die erste Sitzung des 21. Deutschen Bundestages leiten. Auf der Tagesordnung steht dann die Wahl des Bundestagspräsidenten oder der Bundestagspräsidentin sowie von Stellvertretern und Schriftführern.

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