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Parlament Von der Wahl bis zur Vereidigung des Kabinetts

Nach der Wahl ist vor den Koalitionsverhandlungen. Was sonst noch alles in den nächsten Wochen hinter den Kulissen des Bundestages passiert, erklären wir euch hier.

Blick auf das Reichstagsgebäude über die Spree hinweg.

Hinter den Kulissen ist einiges los, bevor der 21. Deutsche Bundestag zum ersten Mal zusammenkommt. © DBT/Werner Schüring

Deutschland hat gewählt: CDU und CSU werden im 21. Deutschen Bundestag stärkste Kraft. Auch AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ziehen ins neue Parlament ein. Doch nach einer Wahl ist vor den Koalitionsverhandlungen. Die Parteien müssen sich neu sortieren, die Fraktionen formieren sich und wählen ihre Spitzen, vor und hinter den Kulissen beginnen Sondierungsgespräche. In den ersten Wochen nach einer Bundestagswahl ist aber noch einiges mehr los. Ein Überblick. 

Konstituierung des Bundestages

Das Grundgesetz sieht vor, dass sich das Parlament spätestens am 30. Tag nach der Wahl konstituiert, also bis einschließlich 25. März. Bis dahin bleibt der alte Bundestag im Amt, es gibt somit keine parlamentslose Zeit in Deutschland. Mit der Konstituierung des Bundestages beginnt dann die neue Wahlperiode und aus den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern werden Abgeordnete. 

Die erste Sitzung eröffnet der sogenannte Alterspräsident. Dieses dienstälteste Mitglied leitet die Sitzung, bis die Parlamentarier eine neue Bundestagspräsidentin oder einen neuen Bundestagspräsidenten gewählt haben. Zur Wahl schlägt traditionell die stärkste Fraktion einen Kandidaten vor, in diesem Fall also die Union. 

Darüber hinaus wählen die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Parlamentspräsidenten und gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt unter anderem Redezeiten im Plenum sowie Rechte und Pflichten der Abgeordneten. 

Koalitionsverhandlungen und Kanzlerwahl

Nach den Sondierungsgesprächen starten die offiziellen Koalitionsverhandlungen, an deren Ende im Erfolgsfall ein gemeinsames Regierungsprogramm steht. Der Koalitionsvertrag enthält die wichtigsten Vorhaben der künftigen Regierung, er regelt die Details der politischen Zusammenarbeit und üblicherweise auch, wer Regierungschef werden soll und wer welchen Ministerposten erhält. 

Wie lange es dauern darf, bis sich eine Koalition gebildet hat, schreibt das Grundgesetz nicht vor. Zwar endet die Amtszeit der Kabinettsmitglieder mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages und sie erhalten noch am selben Tag vom Bundespräsidenten ihre Entlassungsurkunde. Jedoch arbeitet die alte Regierung in der Regel trotzdem geschäftsführend so lange weiter, bis es Nachfolger gibt. Dazu kann der Bundespräsident den Kanzler und die Minister verpflichten. 

Wenn die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind, wählt das Parlament auf Vorschlag des Bundespräsidenten den Bundeskanzler. Nach der Ernennung und Vereidigung schlägt dieser die Ministerinnen und Minister vor. 

Ausschüsse und ihre Schwerpunkte

Wie viele Ausschüsse der Bundestag einsetzt, bleibt ihm überlassen und ist abhängig von den Schwerpunkten, die sich das Parlament in seiner Arbeit setzt. Völlig freie Hand hat der Bundestag dabei allerdings nicht, zum Beispiel schreibt das Grundgesetz vier Ausschüsse vor: den Europaausschuss, den Auswärtigen Ausschuss, den Verteidigungsausschuss und den Petitionsausschuss. 

Den Großteil der ständigen Ausschüsse bildet der Bundestag als Spiegelbild der Regierung. In der Regel steht je einem Bundesministerium ein ständiger Ausschuss gegenüber. Darüber hinaus kann das Parlament einzelne Politikbereiche durch zusätzliche Ausschüsse betonen. Dadurch kann die Anzahl der ständigen Ausschüsse von Wahlperiode zu Wahlperiode variieren. 

Hauptausschuss zur Überbrückung

Um den Zeitraum bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse zu überbrücken, kann das Parlament einen sogenannten Hauptausschuss einsetzen. Dieser kann in der Zeit der Regierungsbildung übergangsweise Gesetzentwürfe und Anträge beraten, die ihm vom Plenum überwiesen wurden, und Beschlussempfehlungen vorlegen. 

Erstmals in der Geschichte setzte das Parlament nach der Bundestagswahl 2013 einen Hauptausschuss ein sowie erneut nach den Wahlen 2017 und 2021. Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse überweist das Plenum alle noch nicht erledigten Vorlagen an die dann zuständigen Ausschüsse.

Stühlerücken im Plenarsaal

Auch in der Bundestagsverwaltung laufen die Vorbereitungen für die 21. Legislaturperiode auf Hochtouren. Nach jeder Bundestagswahl werden Unterlagen zusammengestellt und verteilt, Ausweise gedruckt und Büros umgeräumt. Schließlich muss das neue Parlament möglichst schnell arbeitsfähig werden. 

Eine weitere Herausforderung: das Stühlerücken im Plenarsaal. Die Wahl hat das Kräfteverhältnis im Parlament verschoben, die einen sind geschrumpft, die anderen gewachsen. Bis zur Konstituierung müssen die Sitzreihen so umgebaut sein, dass sich das auch im Plenarsaal widerspiegelt. 

Sitzordnung und Vorältestenrat

Ehe die Techniker mit dem Umbau starten können, muss sich allerdings auf eine Sitzordnung geeinigt werden. Eine mitunter sensible Angelegenheit, schließlich geht es auch um die Frage, wie viele Plätze in der ersten Reihe die Fraktionen jeweils erhalten. Damit befasst sich der Vorältestenrat, ein informelles Gremium bestehend aus der noch amtierenden Bundestagspräsidentin sowie Vertretern der neu gebildeten Fraktionen. 

Nach der Wahl trifft das Gremium eine Reihe organisatorischer Entscheidungen. Außer der Sitzordnung beschließt der Vorältestenrat zum Beispiel den Termin für die konstituierende Sitzung und legt die Tagesordnung fest.

Bundeswahlausschuss verkündet Endergebnis

Bevor sich der Bundestag konstituiert, gibt der Bundeswahlausschuss das endgültige amtliche Ergebnis der Wahl bekannt. Die öffentliche Sitzung unter Vorsitz von Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand wird voraussichtlich am Freitag, 14. März 2025, stattfinden und im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

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