Pro und Contra Corona-Impfpflicht – ja oder nein?
Soll der Bundestag eine verpflichtende Corona-Impfung einführen? Timo ist dafür, Fabian dagegen.
Timo (20): Impfpflicht kann Lockdown im Winter verhindern
Manche sagen: Eine Impfpflicht einzuführen, würde unsere Grundrechte einschränken. Ich sage: Keine Impfpflicht einzuführen, würde unsere Grundrechte noch mehr einschränken. Warum?
Deutschland ist mit seiner niedrigen Boosterquote von circa 58 Prozent nicht auf eine neue Coronavariante vorbereitet und müsste im nächsten Winter vielleicht wieder in einen Lockdown gehen. Und Lockdowns bedeuten immer riesige Eingriffe in unsere Grundrechte: zum Beispiel, wenn man nicht mehr in die Schule oder Uni darf (Recht auf Bildung), wenn man nicht mehr mit vielen Menschen demonstrieren darf (Versammlungsfreiheit) oder wenn Restaurants und Bars schließen müssen (Berufsfreiheit).
Die Impfpflicht macht dieses Szenario unwahrscheinlicher. Sie betrifft zwar das Grundrecht eines jeden, körperlich nicht verletzt zu werden (Unversehrtheit). Aber ein Piks mit einer kleinen Nadel, durch den ein bereits an Milliarden Menschen verimpfter Stoff in den Körper fließt, der medizinisch erwiesenen Schutz bietet, ist viel weniger schlimm als ein Lockdown, der uns in unserer Handlungsfreiheit viel stärker eingrenzt.
Die Mehrheit der Bevölkerung würde profitieren
Im dritten Jahr der Corona-Pandemie kann man der geimpften Mehrheit der Bevölkerung nicht erklären, warum sie wegen 25 Prozent Ungeimpften mit dem Risiko leben muss, im Winter in einen weiteren Lockdown gehen zu müssen. Schließlich entscheidet in einer Demokratie die Mehrheit über gesamtgesellschaftliche Regeln. Ich habe mich zum Beispiel immer richtig verhalten – mich also immer an die Corona-Maßnahmen gehalten und mich erst-, zweit- und drittgeimpft, sobald ich einen Termin bekommen habe. Genauso hat es auch die Mehrheit in Deutschland getan. Und jetzt soll das im Winter alles nichts gebracht haben, weil eine kleine – aber entscheidende – Minderheit sich nicht impfen lassen will? Das fände ich unfair.
Die Impfpflicht bedeutet eine vorausschauende Politik
Eine Impfpflicht schützt uns nicht vor der aktuellen Omikronwelle. Stattdessen schützt sie uns vor kommenden Pandemiewellen und Varianten und verhindert damit künftige Lockdowns. Denn bis die Impfpflicht umgesetzt ist, wird viel Zeit vergehen: Alle Ungeimpften müssen erst einen Impftermin bekommen und wahrnehmen, Verstöße müssen bestraft werden. Bis also tatsächlich alle geimpft sind, wird es noch Monate dauern. Doch genau das ist die Absicht der Impfpflicht: uns vor dem nächsten Winter zu schützen.
Inzwischen müssten wir doch bemerkt haben, dass Corona im Sommer vermeintlich kein großes Problem ist, gerne vergessen wird und im Winter dann „ganz plötzlich“ doch wieder dringend ist. Dann wird unvorbereitet ein Lockdown beschlossen. Dieses Szenario kann die Impfpflicht verhindern. Sie heute zu beschließen, schützt uns vor einem Lockdown im Winter.
Wir brauchen die Impfpflicht!
Für mich als geboosteter Student ist es nicht hinnehmbar, wegen einer ungeimpften Minderheit im nächsten Wintersemester wieder zuhause zu studieren – und damit meiner seelischen Gesundheit zu schaden. Der geimpften Mehrheit der Bevölkerung ist nicht mehr zu erklären, wieso sie sich wegen einer Minderheit, die sich nicht impfen lassen will, so einschränken muss. Wir dürfen das Thema Impfpflicht jetzt nicht vergessen, nur weil es nicht mehr so dringend ist wie vor einigen Monaten. Der Bundestag sollte die Impfpflicht jetzt beschließen, damit die Corona-Lage nie wieder so schlimm wird und wir nie wieder in einen Lockdown müssen.
Fabian (19): Zu viele Ungewissheiten
Es ist ein seltenes Ereignis im Deutschen Bundestag: Die Bundesregierung bringt keinen eigenen Antrag zur Corona-Impfpflicht ein, sondern setzt auf Gruppenanträge von Abgeordneten. Allein das zeigt die Wichtigkeit der Debatte. Nur bei „Gewissensfragen“ wird der Fraktionszwang ausgesetzt.
Im Ergebnis liegen aktuell drei Vorschläge auf dem Tisch und stehen zur Debatte: keine Impfpflicht, eine Impfpflicht ab 50 und die „allgemeine Impfpflicht“. Die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren ist dabei die schlechteste Idee.
Ein kleiner Piks – und wir haben alle Freiheiten zurück?
Offenbar stellen sich die Abgeordneten, die diese Variante bevorzugen, das so vor, dass man einen kleinen Piks – und damit alle Freiheiten – zurückerhält. Für uns junge Erwachsene also: auf zum Arzt und dann gleich ab in die Disco? Ist das wirklich so einfach? Ich sage: definitiv nicht.
Das Zurückerlangen der Freiheitsrechte, die durch die Corona-Maßnahmen beschnitten wurden, ist kein guter Wille der Politik, sondern das Recht aller Bürger. Nicht diejenigen, die ihre Freiheiten zurückfordern, sollten sich rechtfertigen müssen, sondern die, die die Freiheit jetzt einschränken wollen. Denn die Impfung stellt einen großen Eingriff in die Freiheiten und Rechte des Individuums dar.
Ist der Erfolg so sicher?
Die Impfung wirkt wie das ultimative Allheilmittel, um die Corona-Pandemie zu beenden. Aber ist der Erfolg wirklich so sicher? Dass die Impfung selbst schützt, ist zwar bewiesen, ebenso aber auch, dass das Virus trotz Impfung an andere übertragen werden kann. Es ist also ziemlich unklar, ob die gewünschte Wirkung überhaupt eintreten würde.
Auch der Zeitraum der Umsetzung ist ungewiss, denn bis alle Bundesbürger geimpft werden können, würde so viel Zeit ins Land gehen, dass die Impfung sogar komplett obsolet werden könnte. Zudem ist die Art des Impfstoffs ein entscheidender Grund, warum ich mich gegen die Impfpflicht einsetze, denn zum einen können die Mutationen den Impfstoff unwirksam machen, zum anderen werden eben diese Mutationen immer schwächer, sodass die Impfung vielleicht bald gar nicht mehr nötig ist.
Rechtliche Bedenken
Für die Durchsetzung einer Impfpflicht müsste ein Impfregister geführt werden. Das wäre nicht nur bürokratisch sehr aufwendig, sondern auch wegen des Datenschutzes bedenklich, da dort sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden müssten.
Da die Impfpflicht ohne Strafen keinen Sinn ergeben würde, sind diese auch ein Punkt, der gegen die Pflicht spricht. Die Prüfung und Verfolgung von Verstößen würde gewaltige Kapazitäten fordern und den Unmut der Bevölkerung verstärken. Ich bin davon überzeugt, dass es einen langfristigen Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie nur geben kann, wenn die Bürgerinnen und Bürger von den Maßnahmen überzeugt sind. Was wir aber derzeit erleben, ist eine Spaltung des Landes.
Schließlich gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken: Verfolgt man die aktuelle Presseberichterstattung, so gibt es viele Stimmen, die meinen, eine allgemeine Impfpflicht würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Ob das tatsächlich so ist, kann ich nicht einschätzen, denn das muss letztendlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Falls das Gesetz angenommen werden sollte, bin ich sicher, dass Karlsruhe darüber befinden wird.
Nam et magnis nonem et pratend
Die Abgeordneten halten sich nämlich in dieser Zeit überwiegend in ihren Wahlkreisen auf und nehmen dort Termine wahr, da sie an ihren Heimatorten häufig noch weitere Ämter bekleiden. Natürlich gönnen sich viele Abgeordneten in dieser Zeit auch ein bisschen Urlaub und damit etwas Ruhe von der Politik.
Die Sommerpause beruht auf einer alten Tradition. Ihren Ursprung hat sie bereits im Deutschen Kaiserreich. Dort wurde sie noch vom Kaiser verordnet. Auch in der Weimarer Republik gab es jedes Jahr eine Sommerunterbrechung, erstmals mit der Begründung der Erholungsbedürftigkeit der Abgeordneten. Der Bundestag führte diese Tradition ab 1950 fort. DBT/ah
Sedipit eatur suntibero blabo
Die Abgeordneten halten sich nämlich in dieser Zeit überwiegend in ihren Wahlkreisen auf und nehmen dort Termine wahr, da sie an ihren Heimatorten häufig noch weitere Ämter bekleiden. Natürlich gönnen sich viele Abgeordneten in dieser Zeit auch ein bisschen Urlaub und damit etwas Ruhe von der Politik.
Die Sommerpause beruht auf einer alten Tradition. Ihren Ursprung hat sie bereits im Deutschen Kaiserreich. Dort wurde sie noch vom Kaiser verordnet. Auch in der Weimarer Republik gab es jedes Jahr eine Sommerunterbrechung, erstmals mit der Begründung der Erholungsbedürftigkeit der Abgeordneten. Der Bundestag führte diese Tradition ab 1950 fort.