Europäisches Parlament Wie funktioniert die Europawahl?
Am 9. Juni werden in Deutschland die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. Aber wer ist eigentlich wahlberechtigt? Und wie finden sich die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter aus den europäischen Mitgliedsländern in einem supranationalen Parlament zusammen?
E wie Europawahl
Wie funktioniert die Europawahl?
Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt, also eine Volksvertretung, die über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeitet. Doch wie läuft so eine europaweite Wahl genau ab? Und über was entscheiden die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes eigentlich?
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt, so hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt. Die neunte Wahlperiode, die mit der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2019 begonnen hatte, endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung der zehnten Wahlperiode, die am 16. Juli 2024 stattfinden soll. Gewählt wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren.
Aktives Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt
Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Bundestag hat am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt, als er einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Änderung des Europawahlgesetzes auf Empfehlung des Innenausschusses annahm. Auch in Belgien, Malta und Österreich dürfen 16-Jährige wählen. In Griechenland muss man 17 Jahre, in den übrigen Mitgliedstaaten 18 Jahre alt sein.
Wählen dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten. Das Europawahlgesetz schreibt jedoch ausdrücklich vor, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. Selbst für das Europaparlament kandidieren kann man ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (passives Wahlalter).
Dabei ist allerdings zu beachten, dass nur Parteien und sonstige politische Vereinigungen Wahlvorschläge einreichen können – entweder Listen für einzelne Bundesländer (in jedem Land nur eine Liste) oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer. Anders als bei Bundestagswahlen sind Einzelbewerbungen nicht zugelassen.
Der Brexit und die Folgen
Bis zum 31. Januar 2020 gehörten dem Europäischen Parlament 751 Abgeordnete an, darunter 73 Abgeordnete aus dem Vereinigten Königreich. Mit Inkrafttreten des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union endete auch das Mandat der britischen Abgeordneten. Doch das Parlament tagte nicht mit den verbleibenden 678 Abgeordneten weiter, sondern korrigierte die durch die Lücke entstandene Gewichtsverschiebung, indem aus 14 anderen Mitgliedstaaten insgesamt 27 neue Abgeordnete nachrückten.
Deutsche befanden sich nicht darunter, denn mit 96 Abgeordneten hatte Deutschland – als einziges Land – die Höchstzahl der einem Mitgliedstaat zustehenden Mandate bereits erreicht. Im Vergleich dazu liegt die Untergrenze bei sechs Mandaten, die derzeit von Abgeordneten aus Luxemburg, Zypern und Malta wahrgenommen werden. Eine der sechs maltesischen Abgeordneten ist die derzeitige Parlamentspräsidentin Dr. Roberta Metsola.
Künftig 720 statt 705 Abgeordnete
Somit tagt das Europaparlament derzeit mit 705 Abgeordneten. Maximal zulässig sind – wie vor dem Brexit – 751 Abgeordnete. In der kommenden Wahlperiode soll die Abgeordnetenzahl von 705 auf 720 steigen, wie das Parlament im September 2023 beschloss. Ursächlich dafür ist eine Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung in einzelnen Ländern.
Von den 15 zusätzlichen Mandaten gehen je zwei nach Frankreich, Spanien und in die Niederlande und je eines nach Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Lettland, Österreich, Polen, die Slowakei und Slowenien. Mit 720 Abgeordneten wäre das Europaparlament dann immer noch kleiner als der aktuelle Bundestag mit 736 Abgeordneten.
Wie schon 2019 entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland. Frankreich wird 81 Abgeordnete entsenden (derzeit 79), Italien wie bisher 76, Spanien 61 (derzeit 59) und Polen 53 (bisher 52). Die Mandate der übrigen Mitgliedstaaten (in Klammern die derzeitige Anzahl): Rumänen 33 (33), Niederlande 31 (29), Belgien 22 (21), Tschechien 21 (21), Griechenland 21 (21), Ungarn 21 (21), Portugal 21 (21), Schweden 21 (21), Österreich 20 (19), Bulgarien 17 (17), Dänemark 15 (14), Slowakei 15 (14), Finnland 15 (14), Irland 14 (13), Kroatien 12 (12), Litauen 11 (11), Lettland 9 (8), Slowenien 9 (8), Estland 7 (7), Zypern 6 (6), Luxemburg 6 (6) und Malta 6 (6).
Sieben Fraktionen und 49 fraktionslose Abgeordnete
Bei der Sitzverteilung nach Ländern gilt das Prinzip der „degressiven Proportionalität“. Es bedeutet, dass die Bevölkerungen der kleineren Mitgliedstaaten relativ „besser“ im EU-Parlament vertreten sind als die Bevölkerungen der größeren Mitgliedstaaten. Etwas Ähnliches gibt es im deutschen Bundesrat, in dem auch die kleineren Bundesländer „relativ besser“ vertreten sind als die größeren Länder. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise.
Derzeit sind im Europäischen Parlament folgende Fraktionen vertreten: Europäische Volkspartei (Christdemokraten, EVP) 178 Abgeordnete, Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) 141 Abgeordnete, Renew Europe 101 Abgeordnete, Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) 72 Abgeordnete, Europäische Konservative und Reformer (ECR) 67 Abgeordnete, Identität und Demokratie (ID) 60 Abgeordnete und Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) 37 Abgeordnete. 49 Abgeordnete gehören keiner Fraktion an.
Wer entscheidet für Europa?
So funktioniert die Europäische Union
Wichtige Stellen der EU:
Wichtige Stellen der EU:
Die Grafik zeigt drei Kreise, darin steht:
Europäisches Parlament: Die Stimme des Volkes; Bild: Runde Grafik mit ein Dutzend Personen Europäische Kommission: Für das Wohl der Gemeinschaft; Bild: Runde Grafik einer Europafahne
Europäischer Rat und Rat der EU: Die Stimme der Mitgliedsstaaten; Bild: Runde Grafik mit drei Fahnen
Die sieben Organe der EU:
Die sieben Organe der EU:
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wer wen oder was ernennt oder wählt usw.
Bürger der EU-Länder wählen Parlamente und Regierungen ihrer Länder und wählen das Europäische Parlament.
Parlamente und Regierungen ihrer Länder ernennen Minister für den Rat der EU, ernennen Regierungschefs des Europäischen Rates, ernennen den Europäischen Gerichtshof und ernennen die Europäische Zentralbank.
Der Rat der EU ernennt den Europäischen Rechnungshof.
Der Europäische Rat ernennt die Europäische Kommission.
Das Europäische Parlament entscheidet mit der Europäischen Kommission.
Wer macht was?
Wer macht was?
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wer was macht.
1. Legislative
Die Europäische Kommission macht Gesetzesvorschläge. Der Rat der Europäischen Union stimmt über Gesetze ab. DAs Europäisches Parlament stimmt über Gesetze ab.
2. Exekutive
Die Europäische Kommission führt Gesetze aus, wacht über Verträge.
Der Europäischer Rat legt politische Ziele fest.
3. Judikative
Der Europäische Gerichtshof und weitere Gerichte sorgen dafür, dass EU-Recht richtig angewandt wird.
Die Europäische Zentralbank sorgt für stabilen Euro, überwacht Banken.
Der Europäische Rechnungshof prüft, ob Geld für die richtigen Dinge ausgegeben wird.
Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?
Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wie was geschieht.
Über EU-Außen- und Sicherheitspolitik sowie Sozialpolitik entscheidet der Rat der EU.
Er muss einstimmige Entscheidungen treffen.
Sonstige Gesetze: Zuerst gibt es eine Gesetzesinitiative durch die Europäische
Kommission. Dann entscheiden das Europäische Parlament und der Rat der EU darüber nach dem Mehrheitsprinzip.
Quellen: europa.eu, §13 EU-Vertrag (Stand: Mai 2020) © www.mitmischen.de
Dieser Text erschien zuerst auf bundestag.de.