Neuer Datenschutzbericht Fortschritt und Frust
Er kontrolliert, ob öffentliche Stellen den Datenschutz ernst nehmen, nimmt Beschwerden entgegen und berät das Parlament bei Gesetzen: Der Datenschutz-Beauftragte hat dem Bundestag seinen jährlichen Bericht vorgelegt, in dem auch die Zeichnerin Erzaehlmirnix auftaucht.
Einige Menschen oder Einrichtungen dürfen persönliche Daten über andere Menschen wissen. Die Schule zum Beispiel darf etwas über ihre Schülerinnen und Schüler wissen. Das muss sie sogar, sonst kann ein Lehrer etwa nicht beurteilen, ob jemand schon 18 ist und die Unterschrift der Eltern nicht mehr braucht. Die Schule darf aber Alter und Mailadresse nicht einfach an Fahrschulen weitergeben, damit diese etwa für sich werben können.
Einige Unternehmen verdienen mit den Daten anderer Menschen sehr viel Geld, Google und Facebook zum Beispiel. Wenn jemand auf deren Seiten etwas sucht, dann erfahren sie, wofür diese Person sich interessiert. Dieses Wissen verkaufen die Firmen dann an andere Unternehmen weiter. Diese können der Person dann gezielt Werbung für Produkte schicken.
Die Datensammelei ist also lohnend für Unternehmen. Kein Wunder, dass sie so viele Daten über ihre Benutzer sammeln, wie nur möglich. An Datenschutz sind Google & Co. nicht besonders interessiert und es gibt oft Streit mit Leuten, die sich um Datenschutz kümmern.
In Deutschland ist das der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber. Welche Informationen dürfen soziale Netzwerke und Messenger über uns sammeln? Was erfasst die Corona-Warn-App genau? Und wie stellt man sicher, dass Künstliche Intelligenz uns nicht ausspioniert? Mit solchen Fragen beschäftigt sich Kelber.
Am 5. April hat er seinen 30. Datenschutzbericht an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben.
Was macht der Datenschutz-Beauftragte?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine oberste Bundesbehörde. Natürlich nicht er allein – er hat 275 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre gemeinsame Aufgabe ist es, alle öffentlichen Stellen des Bundes sowie alle digitalen Kommunikations- und Postdienstleistungsunternehmen in Sachen Datenschutz zu kontrollieren. Stellt der BfDI Verstöße fest, kann er Verwarnungen aussprechen oder auch Geldbußen verhängen.
Außerdem kann sich jeder mit einer Beschwerde an ihn wenden, der seine Rechte in den Bereichen Datenschutz oder Informationsfreiheit verletzt sieht. Der BfDI klärt auch die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften und Rechte beim Datenschutz auf.
Gleichzeitig berät der BfDI den Deutschen Bundestag bei Gesetzesvorhaben, die Fragen des Datenschutzes berühren. Jedes Jahr erstellt er einen Tätigkeitsbericht, den er dem Bundestag vorlegt.
Zur Person
Prof. Ulrich Kelber, geboren 1968, hat Informatik und Biologie studiert. Von 2000 bis 2018 saß er für die SPD im Deutschen Bundestag. Seit 2019 ist er Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er ist außerdem Professor für Datenethik an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Was steht im aktuellen Datenschutz-Bericht?
Im 135-Seiten-Bericht listet der Datenschutz-Beauftragte alle Themen auf, zu denen er Empfehlungen abgegeben hat. Er erläutert auch, wo Gesetze aufgrund seiner Empfehlungen noch mal überarbeitet wurden.
Da geht es zum Beispiel um das Lobbyregistergesetz, das Lobbyisten, die Bundestagsabgeordnete oder Mitarbeiter der Regierung treffen, seit dem 1. Januar 2022 dazu verpflichtet, ihre Absichten transparent zu machen. Oder um das Open-Data-Gesetz, nach dem offene Daten der Bundesverwaltung jedem zur Verfügung gestellt werden müssen.
In Bezug auf das Ausländerzentralregistergesetz berichtet der BfDI, er habe mit seiner Kritik erwirkt, dass Informationen über die persönliche Lebensgestaltung in Dokumenten unkenntlich gemacht werden müssen.
Bei der elektronischen Patientenakte hat er darauf gepocht, dass Patientinnen und Patienten selbst bestimmen dürfen, welche Gesundheitsdaten sie für wen freigeben.
Schwerpunktthema Corona
2021 sei von der Corona-Pandemie geprägt gewesen, stellt der BfDI im Bericht fest. Und weiter: „Wie schon 2020 legte die Bundesregierung dabei Gesetzentwürfe und Verordnungen zur Pandemie-Bekämpfung im Akkord vor, und wie im Vorjahr gab es selten Zeit, diese Entwürfe sachgerecht zu prüfen.“
Da sei es zum Beispiel darum gegangen, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter überprüfen dürfen. Oder eben um Möglichkeiten, die Corona-Warn-App datenschutzkonform zu gestalten.
Manchmal wird der Datenschutz-Beauftragte auch ein bisschen wütend in seinem Bericht – und sehr direkt: „Lösungsvorschläge werden oft gar nicht erst vorgelegt oder besprochen. Vielmehr wird öffentlich lamentiert, ‚der Datenschutz‘ würde im Weg stehen. Entgegen dieser immer wieder vorgebrachten Kritik hat der Datenschutz und damit auch meine Behörde aber keine einzige geeignete Pandemiebekämpfungsmaßnahme der Bundesregierung beschränkt oder gar gestoppt.“
Für Auflockerung sorgen – das als kleiner Tipp zum Schluss – die Comics der Zeichnerin Erzaehlmirnix, die einige Kernthemen humorvoll bebildert hat.
(jk)