Pandemie Wie besiegen wir Corona?
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf vorgestellt, der bei der Pandemiebekämpfung helfen soll. Die Opposition kritisiert die Rechtssicherheit des Entwurfs und fordert mehr Beteiligung des Parlaments.
Die Coronakrise fordert unsere Gesellschaft weiter heraus. Die Zahl der Infektionen steigt, während sich das Land in einem Lockdown light befindet: Die meisten Kneipen und Restaurants sind geschlossen, Treffen sind nur zwischen Personen zweier Haushalte möglich. Für den Kampf gegen das SARS-CoV-2-Virus haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD nun das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in den Bundestag eingebracht. Am 6. November debattierte das Parlament erstmals darüber, am 12. November sind Experten zu einer Anhörung im Gesundheitsausschuss geladen und am 18. November soll das Gesetz beschlossen werden. Von der Opposition gibt es teils harsche Kritik und eine Reihe von eigenen Anträgen. Aber was steckt hinter dem Gesetzentwurf?
Digitale Anmeldung bei Einreise
Das Robert-Koch-Institut analysiert weltweit die Gefahr einer Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 und stuft Regionen als so genannte Risikogebiete ein. Personen, die aus diesen Gebieten nach Deutschland einreisen, müssen sich in Quarantäne begeben, dürfen also für eine bestimmte Zeit ihre Wohnung nicht verlassen. Laut Entwurf sollen Reisende künftig dazu verpflichtet werden können, digital per Webseite den Gesundheitsämtern mitzuteilen, dass sie aus einem Risikogebiet kommen. So soll den Behörden die Arbeit erleichtert werden.
Außerdem sollen Personen, die in einem Risikogebiet Urlaub gemacht haben, künftig keinen Verdienstausfall bekommen, wenn sie sich anschließend in Quarantäne begeben müssen. Weiter wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Begriff Risikogebiet im Gesetz definieren – bisher wurde er zwar viel benutzt, rechtlich aber ist er noch nicht genau bestimmt.
Restaurantschließung per Gesetz
Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus schränken unseren Alltag teilweise stark ein. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das Infektionsschutzgesetz. CDU/CSU und SPD wollen mit dem aktuellen Gesetzentwurf diese Maßnahmen auf einen rechtssicheren Grund stellen.
Kontaktbeschränkungen, Schließung von Kneipen, Restaurants oder Hotels und viele andere Maßnahmen werden dann konkret im Gesetz benannt – das fehlte bisher und führte in manchen Kommunen zu rechtlichen Schwierigkeiten. Außerdem sollen Eltern Entschädigungszahlungen erhalten, wenn ihre Kinder wegen der Corona-Maßnahmen nicht in Schule oder Kindergarten betreut werden können.
Tests vom Zahnlabor
Um festzustellen, ob jemand mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist, gibt es Testmöglichkeiten. Die Bundesregierung und die Koalitionen befürchten, dass die benötigte Menge an diesen Tests stark zunehmen wird. Aus diesem Grund sollen in Zukunft auch veterinär- und zahnmedizinische Labore diese Tests durchführen können. Der Gesetzentwurf sieht noch eine Reihe weiterer Schritte vor, mit denen das Virus bekämpft werden soll. Unter anderem sollen auch Personen, die keine Krankenversicherung besitzen, einen Anspruch auf Impfung bekommen.
Minister: „Derartige Situation nicht in Deutschland“
Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte die geplanten Gesetzesänderungen in seiner Debattenrede am 6. November. „Wir alle erinnern uns an die schrecklichen Bilder aus Bergamo in Italien oder aus Ostfrankreich“, sagte er. „Unser gemeinsames Ziel war und ist es, eine derartige Situation in Deutschland nicht zuzulassen“. Damit spielte der Minister darauf an, dass die Krankenhäuser in den beiden Regionen Anfang des Jahres massiv überlastet waren.
Er erinnerte auch daran, dass die Verbreitung des Virus exponentiell stattfinde. Vereinfacht bedeutet das: ein Infizierter steckt zwei weitere an, die stecken vier an, die wiederum acht und so weiter. Die Folge, so Spahn, sei eine unkontrollierbare Ausbreitung. „Wenn eine Intensivstation nach zehn Tagen halb voll ist“, mahnte der Minister, „ist sie nach weiteren zehn Tagen ganz voll“. Jens Spahn bedankte sich für die Debatten im Parlament, inklusive kritischer Anmerkungen. „Genau diese Debatten zeichnen unsere Demokratie aus.“
AfD: „Widerspruch zu Freiheit und Rechtsstaatlichkeit“
Die AfD-Fraktion lehnt die geplanten Regelungen grundsätzlich ab. Die Änderungen „widersprechen dem Gedanken von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, und sie verfestigen die Unzufriedenheit von Bürgern“, sagte der Abgeordnete Detlev Spangenberg. Er befürchtete, dass mit den Maßnahmen psychische Belastungen bei den Bürgern entstehen – als Folge von Vereinsamung und persönlicher Zukunftsängste. Spangenberg forderte statt der aktuellen Maßnahmen Risikogruppen stärker zu schützen und den Pflegebereich zu unterstützen.
SPD: „Jetzt Maßnahmen ergreifen“
Bärbel Bas von der SPD-Fraktion verteidigte den Gesetzentwurf. In Richtung der AfD-Fraktion sagte sie: „Wenn sie darauf pocht, dass das Gesundheitswesen eben nicht kollabieren darf, dann muss man jetzt auch Maßnahmen ergreifen, damit die Zahlen wieder nachzuverfolgen sind“. Sie forderte aber eine stärkere Beteiligung der Parlamente, zum Beispiel in Form eines Ausschusses oder eines Pandemierats. In diesem Rat könnten Parlamentarier und Experten gemeinsam über notwendige und nicht-notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Virus beraten.
FDP: „Einzelne Maßnahmen sehen wir mit Skepsis“
Die FDP-Fraktion unterstützte das generelle Anliegen der Koalitionsfraktionen, die Infektionszahlen zu senken und stellte sich nicht grundsätzlich gegen die Corona-Maßnahmen. Aber „die Wirksamkeit und die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen sehen wir mit Skepsis“, meinte der Fraktionschef Christian Lindner in seiner Rede. Dazu zählte er die Schließung von Restaurants, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie kultureller Orte. Auch Lindner forderte eine stärkere Beteiligung des Parlaments an der Corona-Politik.
Linke: „Existenzangst, Einsamkeit oder Infektionsgefahr?“
Susanne Ferschl von der Linksfraktion forderte angesichts der Pandemie ebenfalls mehr parlamentarische Beteiligung. Es werde „massiv in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen, und zwar ohne Beteiligung der Parlamente, ohne erkennbare Strategie und ohne eine Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen der Maßnahmen“, kritisierte sie. Außerdem forderte sie mehr Unterstützung für den Pflege- und den Bildungsbereich und mehr Abwägung der Maßnahmen mit anderen Gefahren: „Was ist in welcher Situation schlimmer: Existenzangst, Einsamkeit oder Infektionsgefahr?“
Grüne: „Kommt auf schnelle Reaktion an“
Manuela Rottmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verteidigte die Maßnahmen generell: „Es kommt auf eines an – auf schnelle Reaktion“. Sie kritisierte aber das alleinige Vorgehen der Koalitionsfraktionen. Ihre Fraktion hätte in den vergangenen Monaten Angebote zur Zusammenarbeit gemacht, die abgelehnt worden wären. „Wir brauchen eine für Gerichte nachvollziehbare gesetzliche Verknüpfung zwischen Infektionsgeschehen und Rechtsfolgen.“ Dies könne nur gemeinsam erreicht werden. Auch Rottmann setzte sich für einen Pandemierat ein.
Während der Debatte wurde nicht nur der Gesetzentwurf der Koalition beraten. Es lagen auch Anträge der Fraktion von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor. Die ganze Debatte könnt ihr im Video nachschauen.
(tl)