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Patientenakte Wer weiß was über unsere Gesundheit?

Anna Khaerdinova

Am 1. Januar 2021 kommt die elektronische Patientenakte. Alle Informationen zu unserer Gesundheit im Netz – ist das sicher? Das wollte die AfD von der Bundesregierung wissen.

Ärztin im Gespräch mit junger Patientin

Solche Krankenakten schauen sich Ärzte und Patienten vermutlich bald auf dem Bildschirm an. © shutterstock.com/Branislav Nenin

Musstet ihr schon mal ein ausgedrucktes Schreiben von einem Facharzt zu eurem Hausarzt bringen? Und habt ihr dabei vielleicht auch gedacht, dass es bequemer wäre, wenn er einfach am Rechner darauf zugreifen könnte? So müsstet ihr dann vielleicht auch eure Krankengeschichte nicht jedem neuen Facharzt wieder von vorn erzählen.

Patienten-Infos digital

Mit der elektronischen Patientenakte soll das alles einfacher werden. Zum 1. Januar 2021 wird sie eingeführt. Dann werden Diagnosen, Behandlungsberichte oder auch die aktuellen Impfungen eines Patienten in einer Datenbank gespeichert und können von Ärzten am Computer abgerufen werden.

Kleine Anfrage der AfD

Die AfD sorgt sich dabei allerdings um zwei Dinge: um die Datensicherheit und um die Datenhoheit der Patienten. Datenhoheit bedeutet, dass jeder über die Informationen, die ihn persönlich betreffen, entscheiden kann. Die AfD hat also die Sorge, dass Patienten nicht mehr selbst bestimmen können, wer welche Informationen über ihre Gesundheit zu sehen bekommt. Und sie fürchtet, dass diese Informationen nicht gut genug geschützt werden könnten, zum Beispiel vor Hackern.

Diese Bedenken hat die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung formuliert.

Antwort der Bundesregierung

Die elektronische Patientenakte sei eine freiwillige Anwendung für die Patienten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Niemand sei verpflichtet, davon Gebrauch zu machen.

Außerdem werde natürlich besonders auf Sicherheit und Datenschutz geachtet. Deswegen seien auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit in die Entwicklung einbezogen gewesen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die elektronische Patientenakte würden sehr genau geregelt.

Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

Die Gesundheitsdaten würden für jeden Patienten individuell verschlüsselt und auf den Servern der Krankenkassen gespeichert, erklärt die Bundesregierung. Diese Server müssten sich im Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Außerdem müsse man Sicherheitsnachweise vorbringen, um die Akte einsehen zu können. So sei es für Angreifer nicht möglich, sich Zugang zu den Daten zu verschaffen.

Wer darf an die Informationen ran?

Nur bestimmte Berufsgruppen dürften auf die Daten zugreifen. Dazu gehören natürlich Ärzte, aber auch Pfleger und Physiotherapeuten. Außerdem dürften auch die Versicherten selbst ihre elektronische Patientenakte einsehen – auch auf dem Smartphone oder Tablet.

Portraitbild von mitmischen-Autorin Anna Khaerdinova
Mitmischen-Autorin

Anna Khaerdinova

ist 22 und kommt aus Moskau. Dort und in Berlin studiert sie internationale Beziehungen. Aktuell macht sie im Rahmen des Internationalen Parlaments-Stipendiums ein Praktikum im Bundestag.

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