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Debatte um Gesetzentwurf Was tun gegen Betrug und Schwarzarbeit?

Gefälschte Papiere und Kinder in Baracken: In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ging es um den Missbrauch bei Sozialleistungen und Schwarzarbeit.

Schwarzarbeit und Sozialbetrug: Die Bundesregierung will härter durchgreifen. © shutterstock.com/Piotr Swat

Drastische Szenen schilderte Dr. Daniela Lesmeister bei der Anhörung im Finanzausschuss. Sie leitet im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen den Bereich Polizei. Frau Lesmeister zufolge werden kinderreiche Familien im EU-Ausland angeworben und nach Deutschland gebracht, wo sie unter rechtswidrigen und „schlicht menschenunwürdigen“ Bedingungen leben, in baufälligen Häusern ohne Strom und Wasser und auf engstem Raum.

Warum das? EU-Bürger haben einen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland, wenn der Wohnsitz oder auch nur der ‚gewöhnliche Aufenthalt‘ in Deutschland liegt. Das nutzen Betrüger aus.

Was schlägt die Bundesregierung vor?

Um solche Betrügereien und illegale Beschäftigung zu verhindern, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Darin geht es vor allem um die Aufgaben und Kompetenzen es Zolls. Genauer: der FKS. FKS steht für: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Und diese Behörde soll in Zukunft mehr dürfen als bisher. Sie soll im Bereich Menschenhandel ermitteln dürfen und sogenannte Tagelöhner-Börsen unter die Lupe nehmen, wo Menschen ihre Arbeitskraft über Online-Gruppen anbieten. Vor allem aber soll die FKS auch Fälle von Schwarzarbeit untersuchen dürfen, bei denen noch gar keine Arbeitsleistung erbracht wurde, sondern sich diese Leistung erst „anbahnt“. Die FKS soll auch prüfen, wo Leistungen nur vorgetäuscht werden, um unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten.

Zustimmung für den Gesetzentwurf

Zurück zu den Kindergeld-Betrugsfällen: Hier schlägt die Bundesregierung vor, neu zugezogene EU-Bürge sollen die ersten drei Monate in Deutschland kein Kindergeld bekommen, wenn sie nicht nachweislich hier Geld verdienen.

Von einigen Seiten bekam dieser Vorschlag in der Debatte Zustimmung. Der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit fand: „Die Regelung macht Sinn.“ Und auch die Präsidentin der Generalzolldirektion bezeichnete den Gesetzentwurf insgesamt als „rundes Paket“.

Kritik an den Vorschlägen

Anderer Meinung war Prof. Dr. Hermann Plagemann vom Deutschen Anwaltverein. Der hielt die Dreimonatefrist für rechtswidrig. Und auch sonst fand er es kritisch, dass die FSK so viele zusätzliche Möglichkeiten bekommen soll.

Auch der Bundesverband der deutschen Lohnsteuerhilfevereine zeigte sich skeptisch. Es bestünde die Gefahr, so die Sorge, dass auch Eltern benachteiligt würden, die völlig rechtmäßig Elterngeld beantragen wollten.

Ähnlich kritische Haltungen äußerten Vertreter der Diakonie Deutschland und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Sie befürchteten eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, die in ihren Augen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen würde.

Mehr Stellen für die FKS

Wenn die FKS in Zukunft mehr Aufgaben übernehmen solle, dann müsse man dort auch zusätzliche Stellen schaffen. Sonst sei das nicht zu schaffen. Das forderte die DGB und fand dafür Zustimmung von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und der Deutschen Steuergewerkschaft. Die BDZ nannte auch eine konkrete Zahl: 6.500 zusätzliche Stellen seien nötig.

(DBT/jk)

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