Medizin Schluss mit Masern?
Lara Schwalb
Masern sind sehr ansteckend und können schlimme Folgen haben. Deshalb hat der Bundestag beschlossen, eine Impfpflicht einzuführen.
Schon 429 Masern-Erkrankungen wurden bis Mitte Juni dieses Jahres hierzulande registriert, und zwar vom Robert-Koch-Institut, einer Einrichtung für die Überwachung und Prävention von Krankheiten. Eine beunruhigend hohe Zahl, meint die Bundesregierung. Daher hat sie ein Gesetz vorgeschlagen, das zur Impfung verpflichtet. Es wurde am 14. Novmeber im Bundestag mit 459 Stimmen angenommen. 89 Abgeordnete stimmten dagegen, 105 enthielten sich.
Was hat es mit den Masern auf sich?
Masern gehören zu einer der ansteckendsten Virus-Infektionen weltweit. Der Virus wird über die Tröpfcheninfektion übertragen, also zum Beispiel Husten oder Niesen. Und die Krankheit ist gefährlich: Bei etwa 10 Prozent der Erkrankten treten Komplikationen in Form von Lungenentzündungen bis hin zu Hirnhautentzündungen auf.
Für einen wirksamen Schutz gegen Masern sind zwei Impfungen vorgesehen. Dabei soll die Erstimpfung im Alter von 11 bis 14 Monaten stattfinden. Die zweite Impfung kann bereits vier Wochen später durchgeführt werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sagt, dass für einen umfassenden Schutz gegen Masern eine Impfquote von 95 Prozent bei beiden Impfungen erreicht werden muss. Die neusten Zahlen des Robert-Koch-Institut zeigen jedoch, dass in Deutschland im Jahr 2017 nur 93 Prozent der Schulanfänger die zweite Masernimpfung erhalten hat.
Was sieht der Gesetzesentwurf vor?
Um die Richtlinie der WHO einzuhalten, will die Regierung die Impfprävention stärken: Kinder, die in Kitas, Schulen oder anderen betreuenden Einrichtungen aufgenommen werden wollen, müssen in Zukunft beide Masernimpfungen haben. Auch die Mitarbeiter der Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen den Schutz nachweisen. Menschen, die in Flüchtlingsunterkünften leben oder arbeiten, ebenso.
Eltern oder Mitarbeiter, die die Impfregelung missachten, müssen mit Strafen von bis zu 2.500 Euro rechnen. Ferner sieht das Gesetz vor, mehr gesundheitliche Aufklärungsarbeit zu fördern. Um den Impfprozess einfacher zu gestalten, möchte die Regierung sich dafür einsetzen, dass Fachärzte auch außerhalb ihres Fachgebietes Schutzimpfungen durchführen können.
Auch die Grünen hatten zu dem Thema einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Sie forderten, den Impfstatus zu überprüfen, bevor Kinder in Kitas oder Schulen aufgenommen werden oder Personal eingestellt wird. Die FDP verlangte in einem Antrag einen flächendeckenden digitalen Impfausweis und Erleichterung für Ärzte, die Impfungen durchführen. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Über den Gesetzentwurf und die Anträge wurde am 14. November abgestimmt, die Debatte könnt ihr euch hier anschauen:
Und was meinen die Experten?
Am 23. Oktober hatten die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses medizinische und juristischen Experten zu den Vorlagen befragt. Diese befürworteten die Initiative der Bundesregierung, sahen jedoch einige Probleme bei der Umsetzung.
Die Gesundheitsämter vor Ort müssten mit einem höheren Aufwand rechen, sagten einige Sachverständige, und zwar durch zusätzliche Kosten und mehr Personal. Die Experten fordern darüber hinaus, Systeme für Erinnerungen einzuführen, die verhindern sollen, dass Eltern die Impfungen vergessen. Zudem sei eine bessere Aufklärung zum Thema Impfungen nötig, auch unter medizinischem Personal.
Außerdem sind sich die Experten einig, dass der verstärkte Impfschutz nicht nur gegen Masern eingeführt werden sollte. Es sei genauso wichtig, sich gegen Windpocken oder HPV-Viren zu schützen. Kritisiert wurde, dass sich das neue Gesetz vor allem auf Kinder beziehe. Auch viele junge Erwachsene hätten Lücken im Impfpass.
Die Anhörung könnt ihr euch hier anschauen:
Lara Schwalb
ist 20, lebt in Freiburg in Baden-Württemberg und studiert dort Politikwissenschaften und VWL.