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Kinderrechte Happy Birthday

Heute haben die Kinderrechte Geburtstag. Am 20. November 1989 wurden sie von den Vereinten Nationen festgeschrieben. Im Grundgesetz stehen sie noch nicht so richtig. Hier der Stand der Dinge.

Kind liest im Grundgesetz

Kommen die Kinderrechte ins Grundgesetz? Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. © picture alliance/Ulrich Baumgarten

Weltweite Aktionen

Am 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte. Überall auf der Welt erheben an diesem Tag Kinder und Jugendliche ihre Stimme und übernehmen teilweise sogar das Ruder von den Erwachsenen – in Redaktionen, Rathäusern oder Unternehmen. Aber was hat es mit diesem Tag auf sich?

"Frei und gleich an Würde"

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", heißt es gleich am Anfang der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Insbesondere nach den unvorstellbaren Vorkommnissen im Zweiten Weltkrieg war es bitter notwendig geworden, das einmal aufzuschreiben und allgemeine Rechte zu definieren, die alle Menschen haben "ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand".

1948 haben die Vereinten Nationen diese Menschenrechtskonvention verabschiedet. Auch Kinder sind natürlich Menschen und so gelten die Menschenrechte auch für sie.

Besonderer Schutz für Kinder

Besonderer Schutz für KinderRund 40 Jahre danach, am 20. November 1989, beschlossen die Staaten der Welt, dass Kinder besonderen Schutz brauchen und unterzeichneten die UN-Kinderrechtskonvention. Diesem Übereinkommen über die Rechte des Kindes sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen – nämlich alle UN-Mitgliedsstaaten bis auf die USA.

Die Kinderrechtskonvention definiert alle Minderjährigen als Kinder und gesteht ihnen besondere Rechte zu, zum Beispiel das Recht auf Bildung und Ausbildung, auf Freizeit, Spiel und Erholung, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und vieles mehr. Auch Deutschland ratifizierte die Kinderrechtskonvention, das heißt der Bundestag beschloss, dass sie in unserem Land gültig ist. Das war erst 1992, denn Deutschland tat sich von Anfang an schwer mit der Konvention.

Abschieben oder Kinderrechte beachten?

Grund war die Befürchtung, die Kinderrechtskonvention könnten mit dem Ausländerrecht kollidieren. Es ging dabei besonders um die Frage, ob man Minderjährige ohne deutsche Staatsangehörigkeit in ihre Herkunftsländer abschieben darf. Am Anfang stimmte Deutschland der Konvention deshalb nur unter Vorbehalt zu und erklärte, dass das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor den Kinderrechten habe – auch Kinder konnten deshalb weiterhin abgeschoben werden. Erst seit 2010 ist das nicht mehr der Fall.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Allerdings war das nicht der einzige Streitpunkt. Schon in den 1990er Jahren begann eine Debatte darüber, ob die Kinderrechte nicht auch ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Bislang ist das nicht der Fall, einzige Ausnahme ist Artikel 6 der Verfassung, in dem ein paar wenige Kinderrechte genannt werden. Bei der vergangenen Bundestagswahl hatten CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Idee, dass das nicht so bleiben sollte und versprachen in ihren Wahlprogrammen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Passiert ist das bislang allerdings nicht.

Statement der Kinderkommission

Zum 29. Geburtstag der Kinderrechtskonvention gab nun die Kinderkommission des Deutschen Bundestags ein Statement dazu ab. Die Kinderkommission, kurz Kiko, vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Parlament. Es gibt sie seit 1988, sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Vorsitzende Bettina M. Wiesmann (CDU): "Nicht alle Kinderrechte brauchen explizit in das Grundgesetz aufgenommen zu werden, denn es deckt die meisten schon ab. Es ist mir persönlich wie der Kinderkommission insgesamt aber sehr wichtig, dass der Kern der Kinderrechte einen Platz im Grundgesetz findet: Sicherung des Wohls und Schutz der Kinder, Förderung ihrer Entwicklung sowie altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen."

Mit der Verankerung im Grundgesetz werde es leichter fallen, die Kinderrechte auch wirklich anzunehmen und Kindern und Jugendlichen eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen, so die Abgeordnete anlässlich des Jahrestages.

(DBT/ah)

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