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Hostels, Frisöre & Co. Mit Geld gegen die Leere

Kneipenbesitzer, Veranstalter, Frisöre: Millionen Kleinunternehmer, Selbständige und Freiberufler leiden unter der Corona-Krise. Wo das Geld des Bundestag-Hilfspakets hinfließt.

Leere Stühle vor einem Café

Leere Cafés – spontan mal eine Schorle oder einen Kaffee trinken, ist leider nicht möglich. © shutterstock.com/ragophotos

Michael Lottes betreibt ein Hostel mit Café in Dresden. Doch seit sich das neue Coronavirus verbreitet, hat er nicht mehr viel zu tun: „Ab Mitte März ging es rapide bergab, da hat’s nur noch Stornierungen gehagelt“, erzählt er. Ohne staatliche Hilfen hätte er wahrscheinlich schon dichtmachen müssen. Da er schnell und unkompliziert Geld bekam, hofft er nun, den Corona-Sommer zu überstehen.

Hotels und Gaststätten, Reiseunternehmen und Konzert-Veranstalter, Frisörsalons oder etwa Tattoo-Studios – Millionen Kleinunternehmern, Selbständigen und Freiberuflern setzt die Corona-Krise schwer zu. In Rekordzeit hatte der Bundestag daher Ende März Hilfen beschlossen. Keine vier Wochen später haben viele der Betroffenen das Geld auf dem Konto.

Soforthilfen: Schnell und unbürokratisch

Dabei gibt es viele verschiedene Förderprogramme. Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen können vom Bund eine einmalige Finanzspritze beantragen, die nicht zurückgezahlt werden muss. Das Geld soll es ihnen ermöglichen, ihre laufenden Kosten weiter zu decken, auch wenn sie derzeit keine Einnahmen haben.

Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bekommen bis 9.000 Euro, etwas größere mit bis zu zehn Beschäftigten bis 15.000 Euro. Viele Bundesländer ergänzen diese Hilfen noch um eigene Angebote.

Geld leihen in der Krise

Anders als bei den Soforthilfen handelt es sich bei Krediten um geliehenes Geld, das also irgendwann zurückgezahlt werden muss. Mit dem geliehenen Geld können Unternehmen und Selbständige jetzt weiterhin investieren, auch wenn sie aktuell keinen Umsatz machen. Bis zu einer Milliarde Euro können sie sich zu besonderen Konditionen leihen. Auch Start-ups können so gefördert werden.

Für die Kredite des Bundes ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, zuständig. Die Bundesländer haben je ihre eigenen Investitionsbanken, die die Zahlungen abwickeln und zudem regionale Kredite vergeben.

Kurzarbeitergeld: Jobs sichern

Schon zu Beginn der Corona-Krise hat der Bundestag beschlossen, es Arbeitgebern jetzt leichter zu machen, ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Das funktioniert so: Wenn ein Unternehmen jetzt keine Arbeit mehr hat, bleiben die Mitarbeiter zu Hause oder arbeiten verkürzt, der Staat bezahlt ihnen einen Teil ihres Lohns weiter. So müssen Arbeitgeber ihre Angestellten nicht entlassen.

Die Koaltion plant aktuell, das Kurzarbeitergeld für einen begrenzten Zeitraum zu erhöhen. Diese Pläne werden die Abgeordneten des Bundestages noch diskutieren.

Steuer später zahlen

Unternehmen, die unmittelbar von der Corona-Krise betroffen sind, können beim Finanzamt beantragen, dass Steuerfristen verschoben werden oder Säumniszuschläge entfallen.

Aktuell plant die Koalition zudem, Gastronomie-Betriebe zu entlasten. Der Vorschlag: Die Mehrwertsteuer für Speisen soll ab dem 1. Juli 2020 und bis zum 30. Juni 2021 von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Auch darüber werden die Abgeordneten des Bundestages noch diskutieren und abstimmen.

Leere Stühle auf dem Marktplatz von Frankfurt am Main

Leere Stühle: Am 24. April machten Gastronomen in 75 deutschen Städten auf ihre Situation aufmerksam. © picture alliance/Arne Dedert/dpa

Entlastung bei der Miete

Viele Unternehmen und Selbständige können im Moment ihre Räume gar nicht nutzen. Miete müssen sie trotzdem bezahlen. Allerdings nicht mehr sofort: Wer durch Corona finanzielle Ausfälle hat, darf seine Miete stunden, das heißt später bezahlen. Der Vermieter darf deshalb nicht kündigen.

Hilfen für Veranstalter

Veranstalter gehören zu den Berufsgruppen, die besonders hart von der Krise betroffen sind. Zahllose Musik-, Sport- und sonstige Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Müssten die Veranstalter nun allen Gästen sofort den Eintritt zurückbezahlen, ohne aber kommende Veranstaltungen planen zu können, kämen sie in große Schwierigkeiten. Deshalb können sie stattdessen Gutscheine ausstellen. Diese können die Kunden bis Ende 2021 einlösen oder danach eine Rückzahlung verlangen.

Mehr Infos?

Es gibt noch viele weitere Regelungen und Sonderfälle. Wer es genau wissen will: Das Wirtschaftsministerium erklärt auf seinen Seiten alle Corona-Hilfen kurz und bündig.

Wer bezahlt das alles?

Der Staat und damit wir alle, genauer gesagt all jene, die Steuern in Deutschland zahlen. Allein für die Soforthilfen für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sind 50 Milliarden Euro eingeplant. Rund 1,8 Millionen Anträge wurden schon gestellt, Gelder von etwa 10 Milliarden Euro bewilligt (Stand 27. April). Dazu kommen natürlich noch viele weitere Mehrausgaben aufgrund der Krise.

Um das alles auch bezahlen zu können, hat der Bundestag einen sogenannten Nachtragshaushalt beschlossen. Tatsächlich war der Haushaltsplan, der bestimmt, wie viel Geld der Staat wofür ausgeben darf, für dieses Jahr schon längst beschlossen. In Ausnahmefällen darf der Bundestag aber noch mal nachsteuern.

Und noch eine Ausnahme: In der Regel verbietet die sogenannte Schuldenbremse es dem Staat, mehr Schulden zu machen als maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In der aktuellen Situation gilt das nicht mehr. Bis zu 156 Milliarden Euro Schulden dürfen jetzt eingeplant werden.

(DBT/jk)

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