Grundrechte „Kein freies Leben ohne Sicherheit“
Die Grundrechte stehen miteinander in Konkurrenz, sagt Stephan Thomae (FDP). Einige sieht er in der aktuellen Corona-Krise gefährdet.
Ihre Fraktion will den „Rechtsstaat in der Corona-Krise verteidigen – Bürger- und Freiheitsrechte bewahren“. Welche Rechte sehen Sie gefährdet und warum?
Corona ist ja ein Thema, das fast alle Lebensbereiche betrifft. Viele Menschen können zum Beispiel ihren Beruf aktuell nicht ausüben. Manche können zwar im Homeoffice arbeiten, aber es gibt ja auch viele Berufe, die auf den persönlichen Kontakt angewiesen sind, etwa in der Gastronomie oder in Geschäften. Die Berufsausübungsfreiheit und die Gewerbefreiheit sind also stark eingeschränkt.
Auch das Recht auf Eigentum kann betroffen sein. Zum Beispiel haben wir im Bundestag gerade beschlossen, dass Veranstalter Besuchern für ausgefallene Events Gutscheine ausstellen dürfen, statt ihnen den Eintrittspreis zurückzuzahlen. Die Besucher müssen also auf ihr Geld, ihr Eigentum verzichten.
Die Religionsausübungsfreiheit ist eingeschränkt. Gotteshäuser waren lange Zeit geschlossen und dürfen auch jetzt nur unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Das alles sind gewaltige Eingriffe in die Grundrechte – und die muss der Staat gut begründen können.
Zu den Grundrechten gehören auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das finden jetzt jene Bürger besonders wichtig, die sich durch die Pandemie bedroht sehen. Sind die Grundrechte alle gleich wichtig?
Das oberste Grundrecht lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Alle anderen Grundrechte stehen in Konkurrenz miteinander. Man muss immer abwägen, welche Entscheidungen welche Rechte einschränken.
Aber es gibt schon gewisse Unterschiede: Manche Grundrechte sind nicht einschränkbar, andere schon. Die Meinungsfreiheit ist nicht einschränkbar: Jeder darf denken, was er will. Das Eigentumsrecht dagegen ist einschränkbar: Manche Dinge darf man nicht einfach so besitzen, Sprengstoff oder Kriegswaffen zum Beispiel.
Hinzu kommt: Die Einschränkungen mancher Rechte sind irreversibel. Ich kann nicht sagen: Ich schränke jetzt mal dein Lebensrecht ein und dann sehen wir weiter. Andere Einschränkungen kann man rückgängig machen oder ausgleichen. Das alles gilt es zu berücksichtigen.
In Ihrem Antrag fordern Sie die Bundesregierung auf, alle Freiheitsbeschränkungen sofort aufzuheben, die sich nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen rechtfertigen ließen. Gehen Ihnen die aktuellen Lockerungen nicht weit genug?
Im Moment tut sich ja sehr viel, und es wird in den nächsten Tagen und Wochen sicher weitere Neuigkeiten geben.
Am Anfang der Pandemie war es so, dass man noch nicht gut einschätzen konnte, wie aggressiv und wie tödlich dieses Virus ist. Deshalb hat man erst mal sehr weitgreifende Maßnahmen ergriffen, um Leben und Gesundheit der Bürger zu schützen. Das versteht jeder. Mittlerweile ist die Wissenschaft aber weiter. Natürlich ist weiterhin eine gewisse Vorsicht geboten, weil wir immer noch dazu lernen.
Aber es gibt ja nicht nur gesundheitliche Gefahren, sondern etwa auch soziale Gefahren. Die Einschränkungen können sich psychisch auf die Menschen auswirken. Es gibt wirtschaftliche Gefahren. Da muss man versuchen, einen gewissen Einklang herzustellen. Der Rechtbegriff dafür lautet: Verhältnismäßigkeit. Das ist die goldene Regel unserer Rechtsordnung: Wenn der Staat in die Rechte von Bürgern eingreift – was sich manchmal nicht vermeiden lässt –, dann muss dieser Eingriff verhältnismäßig sein.
Und welche Eingriffe sind Ihrer Meinung nach derzeit nicht verhältnismäßig?
Uns geht es zum Beispiel um Einschränkungen bei der Öffnung von Läden, Restaurants, Clubs, Kinos. Wenn es Schutzkonzepte gibt, um die Gesundheitsgefahren weitestgehend in den Griff zu bekommen, warum sollen die dann nicht die Chance bekommen, wieder aufzumachen? Das gilt auch für Gotteshäuser, für Büros, für Versammlungen.
Bei Versammlungen kommen allerdings meistens viele Menschen auf begrenztem Raum zusammen. Wie ist das mit dem Schutz vor Infektionen vereinbar? Die Länder haben dazu ja unterschiedliche Vorstellungen und verschieden strenge Auflagen...
Eine Versammlung lebt natürlich davon, dass viele Menschen sich auf engem Raum versammeln und dann mit der Wucht dieser Bilder ihrem Anliegen Nachdruck verleihen. Ich bin zwar persönlich kein Demonstrationsgänger, aber ich denke, davon lebt ja auch die Stimmung auf so einer Versammlung. Insofern fragt man sich natürlich: Wie soll das mit Corona-Auflagen funktionieren? Aber wenn ein Veranstalter ein Konzept hat und sagt, er kann das kontrollieren, wie viele kommen, er hat einen Platz, der groß genug ist, um die Abstandsregeln einzuhalten, warum soll das dann nicht möglich sein?
Im Moment wird über eine Corona-App diskutiert, die Menschen rasch und anonym informieren soll, wenn sie Kontakt zu anderen Nutzern hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Eine tolle Sache – oder droht die totale Überwachung?
Wenn man es falsch macht: totale Überwachung. Wenn man es richtig macht: eine tolle Sache. Denn so eine App könnte uns Bewegungsmöglichkeiten und Freiheit zurückgeben.
Und wie macht man es richtig?
Es sind ja verschiedene Vorschläge auf dem Markt. Der erste Vorschlag war, die Funkzelle abzufragen und dann im Fall einer Infektion alle Menschen, die sich in dieser Funkzelle aufgehalten haben, zu informieren. Aber das ist natürlich eine sehr grobe Methode, weil sich in einer Funkzelle unter Umständen zehntausende oder mehr Menschen befinden. Die zweite Technik, die diskutiert wurde, war GPS. Da ist die Ortung auf ein oder zwei Meter genau. Wenn also zwei Personen, die die App auf ihrem Handy hätten, nah beisammen waren, könnte man sagen, eine Benachrichtigung wäre sinnvoll. Das funktioniert in der Horizontalen sehr gut, in der Vertikalen aber nicht, weil GPS ja über Satelliten von oben herab die Handys ortet. In mehrstöckigen Gebäuden führt auch das zu Ungenauigkeiten.
Deshalb plädieren wir für eine Bluetooth-App. Das ist die gleiche Technik, mit der wir zum Beispiel Kopfhörer oder Haushaltsgeräte ansteuern können. Die maximale Reichweite liegt etwa bei fünf Metern, man kann also sehr genau eingrenzen, wer sich nahe beieinander aufgehalten hat. Und noch ein großer Vorteil: Die Daten müssen nicht zentral gespeichert werden, sondern nur auf dem Gerät.
Insofern würde so eine App einen hohen Datenschutz-Standard bieten und die Persönlichkeitsrechte der Menschen weitestgehend wahren – da ist eine totale Überwachung eigentlich gar nicht möglich. Deshalb wäre das für uns der Königsweg und die App eine tolle Sache.
Sie fordern eine „Freiheitskommission“, die die Corona-Einschränkungen kritisch überprüfen soll. Warum kann das nicht der Bundestag selbst leisten, den Sie in Ihrer Rede als „Hüter der Bürgerrechte“ bezeichneten?
Der Bundestag hat natürlich eine hohe Expertise. Aber wir ziehen ja bei vielen Dingen Sachverständige dazu. Das tut die Bundesregierung übrigens genauso, Gerichte ebenso. Wir haben im Bundestag zum Beispiel Enquete-Kommissionen, die zum Teil aus Abgeordneten und zum Teil aus Experten bestehen.
Wer würde beispielsweise in so einer Freiheitskommission sitzen?
Wir müssen im Zuge dieser Pandemie sicherlich Virologen und Epidemiologen hören, aber auch Sozialwissenschaftler, Psychologen und Wirtschaftswissenschaftler.
Sie wünschen sich die neue Kommission aber dauerhaft, über die Corona-Krise hinaus...
Genau. Eine dauerhafte Kommission wäre für alle Fragen wichtig, bei denen es um Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen geht, also um den zentralen Bestand des Grundgesetzes.
Bei der Terror- und Verbrechensbekämpfung ist die Situation ja ähnlich: Auch da schränken wir manche Freiheitsrechte ein, weil wir ein gewisses Maß an Überwachung brauchen, um Sicherheit gewährleisten zu können. Denn ganz ohne Sicherheit kann man kein freies Leben führen. Wenn ich nicht auf die Straße gehen kann, weil überall Terror und Verbrechen herrscht, kann ich mich nicht frei bewegen. Und eben dieses richtige Maß herzustellen, dabei könnte eine solche „Freiheitskommission“ helfen. Sie könnte den Bundestag beraten, sowohl bei der Entscheidung über die passenden Maßnahmen als auch bei der nachträglichen Bewertung neuer Gesetze.
Über Stephan Thomae
Stephan Thomae, 51, ist Rechtsanwalt und stammt aus dem Allgäu. Er sitzt für die FDP im Bundestag und dort im Parlamentarischen Kontrollgremium. Mehr erfahrt ihr über sein Profil auf bundestag.de.
(jk)