Wirtschaft Hilfe für forschende Firmen
Die Bundesregierung will Unternehmen, die forschen, steuerlich fördern. Experten finden das gut – äußerten in einer Anhörung aber auch Kritik.
Wer etwa Smartphones produziert, muss sie ständig verbessern, sonst laufen die Kunden zur Konkurrenz. Das Gleiche gilt natürlich für viele andere Produkte und Branchen auch. Besonders alles, was mit Technologie zu tun hat, entwickelt sich rasend schnell. Kein Wunder also, dass Unternehmen forschen, um mit solchen Entwicklungen Schritt zu halten.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, sie dabei zu unterstützen. Gefördert werden sollen die Löhne der Mitarbeiter, die an Forschungsprojekten arbeiten. Ab 2021 will die Bundesregierung dafür 1,5 Milliarden Euro im Jahr ausgeben.
Der Finanzschuss hat kürzlich Vertreter von Wirtschaftsverbänden und andere Experten eingeladen, um über den Entwurf zu diskutieren.
Was sagt die Wirtschaft?
Die geladenen Vertreter der Wirtschaft finden die Idee prinzipiell gut. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ist zum Beispiel der Auffassung, andere Länder hätten mit steuerlichen Förderungen der Forschung gute Erfahrungen gemacht. Und es gebe derzeit definitiv eine „Forschungslücke“ in deutschen Unternehmen, die man damit schließen könnte.
Kritikpunkte
Allerdings schlugen die Wirtschaftsverbände vor, das Anträge und das Verfahren für die Förderung einfacher zu gestalten. Ein anderes Problem in ihren Augen: Viele Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, hätten keine eigene Forschungsabteilung und müssten deshalb andere Einrichtungen damit beauftragen, für sie zu forschen. Auch solche Unternehmen sollten aber nach Wunsch der Verbände von der Förderung profitieren können.
Diese Kritik hatte übrigens auch der Bundesrat geäußert. Die Bundesregierung widersprach dem aber und verteidigte das Verfahren.
Kritisiert wurde auch, dass nur Personalkosten bezuschusst werden können. Unternehmen und Branchen, bei denen in der Forschung hohe Materialkosten anfallen würden, könnten dadurch benachteiligt werden, so die Befürchtung.
Zuletzt wurde auch die Obergrenze kritisiert. Die Fördersumme soll laut Gesetzentwurf nämlich höchstens 500.000 Euro pro Antragsteller betragen. Das sei zu wenig, zumindest für Großunternehmen, die große Forschungsprojekte mit enormen Kosten betreiben würden.
(DBT/jk)