Kriminalität Hilfe für die Opfer von Gewalttaten
Wer angegriffen wird oder sogar in einen Terror-Anschlag gerät, der leidet oft noch lange unter den Folgen, körperlich und auch seelisch. Die Bundesregierung möchte die Unterstützung für Gewalt-Opfer verbessern.
Am 19. Dezember 2016 fuhr ein Lkw mitten in den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Bei dem Anschlag kamen zwölf Menschen ums Leben, 55 weitere wurden verletzt. Im Anschluss wurde viel über den islamistischen Täter und seine Motive gesprochen. Und zu wenig über die Opfer des Terror-Anschlags. So sieht es jedenfalls die Bundesregierung. Sie hat anlässlich des Falls einen Gesetzentwurf erarbeitet, der dafür sorgen soll, dass Opfern von Gewalttaten schneller und besser geholfen wird.
Dafür soll sogar ein eigenes Sozialgesetzbuch geschaffen werden. Natürlich gibt es auch jetzt schon Regelungen zur Entschädigung von Opfern. Aber die stammen aus dem Jahre 1950 und sollen nun an die heutige Zeit angepasst werden.
Was schlägt die Regierung vor?
Die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten sollen in Zukunft höher ausfallen. Außerdem soll es einfacher werden, sie zu beantragen. Auch die Waisen-Renten für Kinder, deren Eltern bei Anschlägen ums Leben kamen, sollen erhöht werden. In Zukunft sollen zudem nicht nur die Opfer von körperlicher Gewalt entschädigt werden, sondern auch solche, die schlimme seelische Gewalt erlebt haben, zum Beispiel Stalking-Opfer.
Diese Regelungen sollen für alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland gelten, egal welche Staatsangehörigkeit sie haben und welchen Aufenthaltsstatus.
Die hitzige Debatte im Plenum
Am 18. Oktober wurde der Entwurf zum ersten Mal im Plenum diskutiert. Dabei kam es zu einigem Tumult – und Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sogar eine Rüge aus.
Grund dafür war die Rede des AfD-Abgeordneten Martin Sichert. Er warf der Bundesregierung vor, nichts gegen den Terrorismus zu unternehmen. „Im Nachhinein die Opfer zu entschädigen, mag manche kurzfristig besänftigen, macht die Taten aber nicht ungeschehen“, sagte er. Das vorgeschlagene Gesetz bezeichnete er als „Blutgeldgesetz“.
Alle anderen Fraktionen widersprachen Sichert und sprachen sich für eine bessere Entschädigung von Opfern aus.
Der Entwurf wird nun vom Ausschuss für Arbeit und Soziales weiter beraten, bevor er in die zweite und dritte Lesung geht.
Die emotionale Debatte könnt ihr euch hier im Video anschauen:
(DBT/jk)