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Anhörung DDR-Opfer sollen besser entschädigt werden

Vor 30 Jahren brachte die Friedliche Revolution die DDR zu Fall. Wer zu DDR-Zeiten vom Staat verfolgt wurde, leidet aber mitunter heute noch darunter.

Leere Gefängniszelle

So sah eine Zelle in dem berühmten DDR-Gefängnis Hohenschönhausen aus, in dem vor allem politische Gefangene landeten. Heute ist es eine Gedenkstätte. © shutterstock.com/Andreas Zerndl

Adé Sommerpause, vergangene Woche legten die Parlamentarier wieder mit der Arbeit im Bundestag los. Sie besprachen, wofür die Bundesregierung im nächten Jahr Geld ausgeben soll, das Ganze nennt sich Haushaltplan für 2020. Daneben nahmen aber auch einige Ausschüsse wieder ihre Arbeit auf.

So hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 11. September zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Die Abgeordneten diskutierten einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der sich mit den Opfern politischer Verfolgung in der DDR beschäftigt.

Körperliche und seelische Leiden

Die DDR war eine Diktatur. Wer eine Meinung vertrat, die sich gegen den Staat richtete, wurde mitunter verfolgt, eingesperrt, teilweise sogar gefoltert. Viele der damaligen Opfer haben sehr lange gebraucht, um sich davon zu erholen – körperlich und vor allem seelisch. Viele leiden auch noch heute unter den Folgen.

Der deutsche Staat bemüht sich, diese Opfer angemessen zu entschädigen. Dafür gibt es Gesetze. Diese Gesetze sollen laut Bundesregierung allerdings noch einmal überarbeitet werden. Unter anderem deshalb, weil die Anträge für eine solche Entschädigung zum Teil nur noch bis Ende dieses Jahres gestellt werden können. Danach läuft die Frist dafür ab.

Das meinen Experten

Der Ausschuss hatte neun Experten eingeladen, um den neuen Gesetzentwurf zu diskutieren. Darunter waren zum Beispiel Anwälte, eine Psychotherapeutin und Vertreter von Opferverbänden.

Sie alle fanden es gut, dass die Befristung der bisherigen Gesetze aufgehoben werden soll. Die Wiedergutmachung von staatlichem Unrecht dürfe kein „Verfallsdatum“ haben, sagte etwa die Geschäftsführerin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Die anderen Änderungen im Entwurf gingen den Experten allerdings nicht weit genug.

Kinder in DDR-Heimen

Ein Sonderfall, der in der Anhörung ausführlich besprochen wurde, waren ehemalige Heim-Kinder. Kinder, deren Eltern gegen das System in der DDR aufbegehrten, wurden zum Teil ihren Eltern weggenommen und in Heime gesteckt.

Diese ehemaligen Heim-Kinder würden nicht angemessen entschädigt, fanden die Experten. Mitunter sei es für sie schwer, ihre Situation zu beweisen. Im Zweifel sollten die zuständigen Behörden davon ausgehen, dass ihre Angaben richtig seien. Sie sollten außerdem eine Opfer-Rente bekommen, genauso wie ehemalige DDR-Häftlinge.

(DBT/jk)

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