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Hochschulen Corona-Hilfen für Studenten beschlossen

Auf einige Hilfsmaßnahmen für Studenten konnten die Abgeordneten sich einigen. So ganz zufrieden waren die Oppositionsfraktionen damit aber nicht. Sie hatten noch viele weitere Ideen.

Junge Frau sitzt mit Unterlagen und Laptop auf dem Fußboden

Für die Uni lernen kann man auch zuhause. Viele Forschungsprojekte standen in den letzten Monaten aber still. © shutterstock.com/Wayhome Studio

Unis, Labore und Bibliotheken geschlossen, Forschungsprojekte gestoppt – Studenten hatten es in den letzten Monaten nicht leicht, ihr Studium fortzusetzen.

Alle Fraktionen im Bundestag waren sich einig, dass man sie unterstützen müsse. Im Detail gab es trotzdem große Differenzen. Während die Koalitionsfraktionen ihre Maßnahmen verteidigten, kam aus der Opposition viel Kritik.

Kai Gehring von den Grünen warnte vor einer „Bildungskatastrophe“. Jens Brandenburg (FDP) nannte Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) eine „Trödelministerin“. Nicole Gohlke (Die Linke) warf der Ministerin vor, nur „Scheinlösungen“ anzubieten. Götz Frömming von der AfD dagegen kritisierte, dass Studenten „eine Art Grundeinkommen ohne entsprechende Gegenleistung“ bekommen sollten.

Beschlossene Hilfen für Studenten und Nachwuchs-Wissenschaftler

Trotz der Differenzen beschloss der Bundestag am 7. Mai das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz. Nur AfD und Linke enthielten sich, alle anderen Fraktionen stimmten zu.

Zum einen geht es in dem Gesetz um das BAföG. Studenten, die BAföG beziehen, sollen motiviert werden, sich in der Krise in den sogenannten systemrelevanten Bereichen zu engagieren. Für den medizinischen Bereich galt das schon, nun kommen zum Beispiel auch die Lebensmittel-Branche und die Landwirtschaft sowie alle sozialen Einrichtungen dazu. Studenten, die in diesen Bereichen jetzt etwas dazu verdienen, sollen das nicht auf die BAföG-Förderung angerechnet bekommen.

Zum anderen geht es um die wissenschaftlichen Mitarbeiter an Hochschulen. Wer zum Beispiel gerade seine Doktorarbeit schreibt, darf seinen Vertrag in der Corona-Zeit um sechs Monate verlängern. Mehr dazu erfahrt ihr in unserem aktuellen Top-Thema.

Die Oppositionsfraktionen brachten sowohl Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf als auch einige andere Vorschläge zum Thema ein.

FDP: Keine Einzelfall-Prüfungen

Die FDP hatte zwei Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf eingereicht. Im ersten Antrag forderte sie, dass das Sommersemester 2020 generell nicht auf die BAföG-Förderung angerechnet wird. So sollten "aufwendige Einzelfall-Prüfungen" vermieden werden. Außerdem schlug die Fraktion im zweiten Antrag vor, den Studenten, die durch die Corona-Krise ihren Nebenjob verloren haben, ein BAföG-Volldarlehen zu gewähren, das erst nach dem Studium, abhängig vom späteren Einkommen, zurückgezahlt werden muss.

Grüne: Nothilfe-BAföG

Auch von den Grünen kamen zwei Änderungsanträge: Im ersten Antrag plädierten sie für ein Nothilfe-BAföG für Studenten privater Hochschulen, im zweiten Antrag für eine Nothilfe-Ausbildungsförderung für Auszubildende.

AfD: Einmalige Hilfe für bedürftige Studenten

Die AfD wollte den Studenten, die einen Bedarf nachweisen können, eine einmalige Finanzhilfe zukommen lassen. Das Sommersemester 2020 sollte außerdem komplett gestrichen werden und weder auf Studienkonten noch auf die studentische Krankenversicherung angerechnet werden. Im Antrag hieß es außerdem, dass wissenschaftliche Mitarbeiter das Recht bekommen sollten, ihre befristeten Arbeitsverträge zu verlängern.

Linke: mehr BAföG für mehr Studenten

Zwei Initiativen brachte auch Die Linke ein. Mit ihrem ersten Antrag wollte die Fraktion den Kreis der BAföG-Empfänger ausweiten. Die BAföG-Sätze sollten zudem erhöht werden. Der zweite Antrag forderte einen Sozialfonds von drei Milliarden Euro zur Unterstützung von Studierenden.

Die ganze Debatte könnt ihr euch im Video anschauen:

(DBT/jk)

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