Vermittlungsausschuss
Wie der Name schon vermuten lässt, ist der Vermittlungsausschuss immer dann gefragt, wenn zwei sich nicht einigen können. In diesem Fall: der Bundestag und der Bundesrat.
Wenn die Mehrheit des Bundesrates mit einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht einverstanden ist, holt sich der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss zur Hilfe. Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages. Die Mitglieder des Bundestages kommen aus allen Fraktionen und verteilen sich entsprechend der Größe der Fraktionen im Parlament.
Und was passiert, wenn das Ergebnis, zu dem diese 32 staatlichen Kompromiss-Finder kommen, nicht mit dem Beschluss des Bundestages übereinstimmt? Dann muss der noch mal neu über das Gesetz beraten. Das nennt man dann die vierte Lesung.
Was sind Ausschüsse?
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