Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Europäischen Union (EU). Darin sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Er wird auch Ministerrat genannt, weil sich Minister aus den EU-Ländern in Brüssel oder Luxemburg versammeln.
Der Rat verabschiedet zum Teil gemeinsam mit dem Europäischen Parlament europäische Rechtsvorschriften, stimmt sich in der Wirtschaftspolitik ab, schließt internationale Übereinkünfte und genehmigt den Haushaltsplan. Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich in Übereinstimmung mit der jeweiligen Ratspräsidentschaft, die ein EU-Staat übernimmt.
Wer sind die Mitglieder?
Jeweils ein Minister aus jedem EU-Land nimmt an der Tagung des Ministerrates teil. Je nachdem, aus welchem Sachbereich Entscheidungen anstehen, ist auch die Zusammensetzung des Rates eine andere. Die Außenminister etwa bilden den „Rat für Auswärtige Angelegenheiten“, die Wirtschafts- und Finanzminister den „Rat Wirtschaft und Finanzen“ (auch ECOFIN-Rat genannt). Insgesamt gibt es zehn verschiedene Zusammensetzungen des Rates. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten soll Konsistenz und Kontinuität der anderen Räte sicherstellen.
Beachten muss man aber, dass der Rat trotz dieser Vielfalt nur ein einziges Organ ist.
Wer entscheidet für Europa?
So funktioniert die Europäische Union
Wichtige Stellen der EU:
Wichtige Stellen der EU:
Die Grafik zeigt drei Kreise, darin steht:
Europäisches Parlament: Die Stimme des Volkes; Bild: Runde Grafik mit ein Dutzend Personen Europäische Kommission: Für das Wohl der Gemeinschaft; Bild: Runde Grafik einer Europafahne
Europäischer Rat und Rat der EU: Die Stimme der Mitgliedsstaaten; Bild: Runde Grafik mit drei Fahnen
Die sieben Organe der EU:
Die sieben Organe der EU:
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wer wen oder was ernennt oder wählt usw.
Bürger der EU-Länder wählen Parlamente und Regierungen ihrer Länder und wählen das Europäische Parlament.
Parlamente und Regierungen ihrer Länder ernennen Minister für den Rat der EU, ernennen Regierungschefs des Europäischen Rates, ernennen den Europäischen Gerichtshof und ernennen die Europäische Zentralbank.
Der Rat der EU ernennt den Europäischen Rechnungshof.
Der Europäische Rat ernennt die Europäische Kommission.
Das Europäische Parlament entscheidet mit der Europäischen Kommission.
Wer macht was?
Wer macht was?
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wer was macht.
1. Legislative
Die Europäische Kommission macht Gesetzesvorschläge. Der Rat der Europäischen Union stimmt über Gesetze ab. DAs Europäisches Parlament stimmt über Gesetze ab.
2. Exekutive
Die Europäische Kommission führt Gesetze aus, wacht über Verträge.
Der Europäischer Rat legt politische Ziele fest.
3. Judikative
Der Europäische Gerichtshof und weitere Gerichte sorgen dafür, dass EU-Recht richtig angewandt wird.
Die Europäische Zentralbank sorgt für stabilen Euro, überwacht Banken.
Der Europäische Rechnungshof prüft, ob Geld für die richtigen Dinge ausgegeben wird.
Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?
Wie entstehen europäische Beschlüsse und Gesetze?
Bild: Die Grafik zeigt Kreise und Pfeile, in und an denen steht, wie was geschieht.
Über EU-Außen- und Sicherheitspolitik sowie Sozialpolitik entscheidet der Rat der EU.
Er muss einstimmige Entscheidungen treffen.
Sonstige Gesetze: Zuerst gibt es eine Gesetzesinitiative durch die Europäische
Kommission. Dann entscheiden das Europäische Parlament und der Rat der EU darüber nach dem Mehrheitsprinzip.
Quellen: europa.eu, §13 EU-Vertrag (Stand: Mai 2020) © www.mitmischen.de