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Nationalhymne

Fußballnationalmannschaft im Stadion, im Vordergrund Kinder in Nationaltrikots

Viele kennen die Nationalhymne wahrscheinlich aus dem Mund der Fußball-Nationalmannschaft. © picture alliance/Sportfoto Zink/Wolfgang Zink

„Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand!“ So beginnt die deutsche Nationalhymne. Sie erklingt zum Beispiel bei internationalen Sportereignissen oder feierlichen Staatsanlässen. Denn ebenso wie die Bundesflagge und der Bundesadler gehört sie zu den deutschen Staatssymbolen.

Entstehungsgeschichte der Nationalhymne

Gedichtet hat das „Lied der Deutschen“ August Heinrich Hoffmann von Fallersleben im Jahr 1841. Die Melodie dazu stammt von Joseph Haydn. Aus dem Text spricht die Sehnsucht nach Freiheit und nationaler Einheit, die damals viele Deutschen teilten.

In den Revolutionsjahren 1848/49 wurde das „Lied der Deutschen“ dann auch von vielen gesungen. Zur Nationalhymne wurde es damals aber noch nicht. Das geschah erst bei der Gründung der Weimarer Republik im August 1922. Der damalige Reichspräsident Friedrich Ebert bestimmte es so, in der Hoffnung, das Lied werde dabei helfen, Vorbehalte der Bevölkerung gegen die neue Republik zu überwinden.

Missbrauch durch die Nationalsozialisten und Rehabilitierung nach dem Krieg

Nach 1933 missbrauchten die Nationalsozialisten insbesondere die erste Strophe der Nationalhymne, um ihre Kriegsziele zu legitimieren.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ließ Bundespräsident Theodor Heuss deshalb 1950 eine neue Nationalhymne texten und komponieren, die von der Bevölkerung aber nicht gut angenommen wurde. Deshalb einigten sich Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer zwei Jahre später darauf, das „Lied der Deutschen“ wieder als Nationalhymne zu rehabilitieren. Allerdings legten sie fest, dass nur die dritte Strophe des Liedes als Nationalhymne zu gelten habe.