Bundesflagge
Schwarz-rot-gold gestreift ist die Bundesflagge. Ebenso wie die Nationalhymne und der Bundesadler gehört sie zu den deutschen Staatssymbolen.
Warum Schwarz-Rot-Gold?
Der Ursprung der Farbenkombination ist nicht eindeutig nachweisbar. Nach den Befreiungskriegen 1815 wurden die Farben auf die schwarzen Uniformen mit roten Akzenten und goldfarbenen Knöpfen des „Lützower Freikorps“ zurückgeführt, der gegen Napoleon kämpfte.
Nationale Symbolkraft gewannen die Farben aber vor allem dadurch, dass sie in der deutschen Öffentlichkeit irrigerweise als Farben des alten deutschen Reiches angesehen wurden. Sie wurden zum Sinnbild für nationale Einheit und bürgerliche Freiheit und waren während der Revolution 1848/49 nahezu allgegenwärtig.
Geschichte der Bundesflagge
1848 erklärte der Frankfurter Bundestag ebenso wie die Deutsche Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zu Farben des Deutschen Bundes beziehungsweise des zu gründenden Deutschen Reiches. Im Kaiserreich waren es Schwarz-Weiß-Rot gewesen. In der Bevölkerung war diese Entscheidung umstritten.
Dennoch setzte sich Schwarz-Rot-Gold durch und wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat bestätigt. Die Farben wurden im Grundgesetz in Artikel 22 festgelegt. Auch die DDR entschied sich für Schwarz-Rot-Gold, fügte jedoch ab 1959 das von einem Ährenkranz umgebene Hammer-und-Zirkel-Emblem ein.
Am 3. Oktober 1990 erlangte das Grundgesetz nach der Wiedervereinigung auch in den östlichen Bundesländern Gültigkeit und die schwarz-rot-goldene Flagge wurde zur Fahne des wiedervereinigten Deutschland.
Vertiefende Informationen findest du hier.