Judikative
Die Macht im Staat ist auf drei Staatsorgane aufgeteilt: die Legislative, die Exekutive und die Judikative, früher auch Jurisdiktion genannt.
Dieser inzwischen unübliche Begriff erklärt ganz gut, um was es hier geht: Das Lateinische „iudicare“ heißt übersetzt: Recht sprechen. Während die Legislative, auf Bundesebene der Deutsche Bundestag, die Gesetzgebung übernimmt und die Exekutive, auf Bundesebene die Bundesregierung, diese Gesetze ausführt, beschäftigt sich die Judikative mit der Rechtsprechung. Sie urteilt also darüber, wann ein Gesetz gebrochen wurde. Diese Aufgabe liegt bei Richtern, genauer gesagt: bei denen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, den Richtern der obersten Gerichtshöfe des Bundes und bei den Gerichten der Länder.
Übrigens: Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz nicht nur verankert, sondern unabänderlich darin festgehalten. Nachzulesen ist das in Artikel 20 und gleich zum Auftakt in Artikel 1: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“