Haushaltsdefizit
Der Staat gibt oft mehr Geld aus, als er einnimmt. Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben nennt man: Haushaltsdefizit.
Allerdings kann man nun mal kein Geld ausgeben, das nicht da ist. Aus diesem Grund müssen Haushaltsdefizite durch Kredite ausgeglichen werden – das nennt sich dann Neuverschuldung. Damit die Neuverschuldung nicht immer weiter ansteigt, haben Bundestag und Bundesrat im Jahr 2009 das Grundgesetz in einem wichtigen Punkt geändert: Mit Artikel 115 Grundgesetz ist jetzt die Kreditaufnahme auf 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Man spricht dabei von einer Schuldenbremse. Für eine Übergangszeit durften noch mehr Schulden gemacht werden, seit 2016 muss dieser Wert aber grundsätzlich eingehalten werden.
Wer mehr über den Bundeshaushalt erfahren will, wird hier fündig.