Gremium Art. 13/6
Man kennt es aus alten Filmen: Da schraubt jemand das untere Ende eines Telefonhörers auf und zieht eine Wanze daraus hervor, ein kleines technisches Gerät zum Abhören von Telefongesprächen. Das Verwanzen ist jedoch laut Grundgesetz verboten. Artikel 13 sagt: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Ein Heiligtum quasi, in das sich der Mensch zurückziehen kann und ganz bei sich sein darf, ohne Wanzen.
„Wanzen-Gremium"
Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn der besagte Mensch zum Beispiel ein organisierter Krimineller ist. Dann darf ein Gericht den Lauschangriff genehmigen – jedoch zeitlich begrenzt und unter höchster Aufsicht. Die übernimmt das „Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes“. Ein griffiger Name ist wohl niemandem eingefallen und „Wanzen-Gremium“ wäre zu umgangssprachlich und auch zu zweideutig gewesen.
Überwacher überwachen
Die neun Mitglieder des Gremiums überprüfen anhand eines Berichts der Bundesregierung zu den erfolgten Lauschaktionen, ob diese weiterhin stattfinden. Ferner kontrolliert das Gremium, ob die Grundrechte der Betroffenen durch gesetzliche Maßnahmen ausreichend gesichert sind. Inwiefern erfolgte Abhörmaßnahmen gegen Bürger im Einzelfall rechtmäßig waren, überprüft das Gremium aber nicht. Hierfür sind die Gerichte zuständig.