Europäische Bürgerbeauftragte
Die Bürgerbeauftragte bearbeitet Beschwerden von EU-Bürgern, Unternehmen und Organisationen und trägt damit zur Aufdeckung von Missständen bei. Sie hilft bei Fällen, in denen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU nicht vorschriftsmäßig handeln, die Grundsätze einer ordentlichen Verwaltungspraxis missachten oder gegen die Menschenrechte verstoßen.
Beispiele: ungerechte Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Fehlen oder Verweigern von Informationen. Das Büro der Bürgerbeauftragten führt aufgrund von Beschwerden oder von sich aus Untersuchungen durch. Die Europäische Bürgerbeauftragte ist in ihrem Amt unabhängig und nimmt von keiner Regierung und keiner anderen Stelle Weisungen entgegen.