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Bundeswehr

Die bewaffneten Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundeswehr. Sie wurde 1955 gegründet. Damals gab es erhebliche Widerstände, denn viele Deutsche waren der Meinung, nach dem von Deutschland ausgelösten Zweiten Weltkrieg und all dem Unheil, das dieser mit sich gebracht hatte, sollte Deutschland niemals mehr eine Armee haben.

Die Parlamentsarmee

@ DBT

Was bedeutet Parlamentsarmee?

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Das heißt, erst wenn der Bundestag zustimmt, kommt es zu einem bewaffneten Einsatz. Zwei Drittel der Abstimmenden müssen dafür sein, so steht es im Grundgesetz Artikel 115a. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Wenn der Feind sehr plötzlich kommt oder aus anderen Gründen Eile geboten ist, darf ein Gemeinsamer Ausschuss entscheiden. Der besteht zu zwei Dritteln aus Bundestagsabgeordneten und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates und muss dann den Verteidigungsfall ausrufen. Kommt der Angriff auch für diesen Ausschuss zu schnell, verkündet der Bundespräsident den Verteidigungsfall.

Da für Auslandsmissionen normalerweise kein Angriff und kein Verteidigungsfall vorliegt, greift Artikel 115a hier nicht. Das Bundesverfassungsgericht sieht solche Einsätze im Rahmen von NATO- oder UN-Missionen von Artikel 24 gedeckt. Auch hier muss der Bundestag zustimmen.

Niemals gegen Demonstranten

Unter besonderen Umständen kann aber auch die Bundesregierung die Truppen losschicken, zum Beispiel bei besonders schweren Unglücksfällen, Naturkatastrophen, gegen bewaffnete Aufständische sowie Terrorgefahren – niemals jedoch gegen demonstrierende Menschenmengen.

Die „Schnittstelle“ zwischen Parlament und Bundeswehr ist die Wehrbeauftragte.