Erklärvideo Der Vertrag von Lissabon
27 Mitgliedsstaaten und fast 500 Millionen Einwohner – damit die Europäische Union am Laufen gehalten wird, braucht es ein gutes Regelwerk: den Vertrag von Lissabon.
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Europäische Union. Unionsfraktion. Union Berlin. Was haben diese drei Begriffe gemeinsam? Richtig. Alle drei reklamieren den Begriff „unio“ für sich. Das kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Einheit“ oder „Gruppierung“.
Aber jede noch so gute Einheit braucht ein Regelwerk, damit sie funktionieren kann. In der Europäischen Union ist das seit 2007 der Vertrag von Lissabon Die vertragliche Basis für die EU hatte schon viele Beinamen. Und immer spielten dabei Städte eine Rolle.
Grundlage der Europäischen Union
Die Grundlage für die EU legten 1957 die Römischen Verträge. Ihre Unterzeichnung gilt als Geburtsstunde der Europäischen Union. Die erste Reformrunde des Regelwerks ging 1992 mit dem Vertrag von Maastricht über die Bühne. Er führte mehrere europäische Gemeinschaften, die es bis dahin gab, unter einem Dach zusammen. Außerdem gibt es seitdem eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und eine Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz.
Die EU im Wandel
In den folgenden Jahren breitete sich die EU nach Südeuropa aus, sodass ein neuer Vertrag notwendig wurde. Das war 1997 der Vertrag von Amsterdam. Mit ihm bekam auch das EU-Parlament mehr Macht. Da nun sehr viele Länder mit am Tisch saßen, wurde es immer schwieriger, Beschlüsse zu fassen. Das wurde mit dem Vertrag von Nizza 2003 wieder ein bisschen einfacher. Ab jetzt konnten die Staaten Beschlüsse mit Mehrheit statt nur einstimmig fassen.
Das bringt der Lissabon-Vertrag
2009 trat dann der heute noch geltende Vertrag von Lissabon in Kraft. Dieser hatte unter anderem drei große Ziele: Die EU sollte demokratischer, transparenter und effektiver werden. Das Mehr an Demokratie kam vor allem den Parlamenten zugute.
Der Lissabon-Vertrag stärkte den Einfluss des EU-Parlaments. Das kann jetzt auch Änderungen an den EU-Verträgen anstoßen. Bislang war das dem Europäischen Rat, den Regierungen der Mitgliedsstaaten oder der Europäischen Kommission vorbehalten.
Mehr Macht für die Parlamente
Der Vertrag von Lissabon wertete aber auch die Rolle der nationalen Parlamente auf, also auch die des Bundestages. Brüssel informiert die Parlamente nun viel früher über EU-Gesetzesvorhaben. Diese können dann in Ruhe prüfen, ob die Sachen nicht besser und bürgernäher auch auf nationaler Ebene geregelt werden können.
Kleiner Exkurs: Das Ganze nennt sich Subsidiaritätsprinzip. Die EU soll gesetzgeberisch nur subsidiär, also quasi aushilfsweise tätig werden. Aber auch nur dann, wenn Sachen dort besser geregelt werden können als auf nationaler Ebene.
Weitere Neuerungen
Seit dem Vertrag von Lissabon ist auch ein europäisches Bürgerbegehren möglich. Damit sollen Europäer wie ihr und ich durchsetzen können, dass sich die EU mit bestimmten Anliegen befasst. Dafür müssen wir allerdings eine Million Unionsbürger organisieren. Das ist ganz schön aufwändig.
Kommen wir nun zum Stichwort transparenter. Mit dem Lissabon-Vertrag haben die EU-Staaten klarer aufgeteilt, für welche Bereiche die Gemeinschaft und für welche Bereiche die Nationalstaaten zuständig sind. Und die Sitzungen der EU-Minister sind nun teilweise öffentlich, und zwar immer dann, wenn über Gesetze entschieden wird.
Mehr Effektivität für die EU
Kommen wir nun zum Stichwort effektiver. Die Runde der Regierungschefs hat seit Lissabon einen Präsidenten, der zweieinhalb Jahre im Amt bleibt. Bislang machten das die Staatschefs und wechselten sich dabei alle sechs Monate ab.
Effektiver sollte mit dem neuen Vertrag auch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik werden. Für diese ist der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik zuständig. Er hat durch die neuen Regeln auch mehr Rechte bekommen und eine Beförderung zum Vizepräsidenten der EU-Kommission.
Und noch etwas wurde effektiver. Es kam zu neuen Regeln für die Mehrheitsentscheidungen in der Runde der Regierungschefs. Diese wurden so angepasst, dass sie noch repräsentativer sind. Dadurch fühlen sich auch kleinere Länder bei den Entscheidungen mehr mitgenommen.
Der Lissabon-Vertrag in der Kritik
Doch es gab auch Kritik am neuen Regelwerk. So landete der Vertrag in Deutschland vor dem Verfassungsgericht. Denn es stand der Verdacht im Raum, dass er nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Andere Kritiker monierten, der Vertrag von Lissabon sei eine Art Mogelpackung, denn er wäre der EU-Verfassung sehr ähnlich, die 2005 am Veto einiger Mitgliedsstaaten gescheitert war. Wieder andere kritisierten, dass der Vertrag von Lissabon die EU gar nicht demokratischer mache. Denn das System zwischen Parlament, Rat und Kommission war immer noch sehr kompliziert. Der Vertrag von Lissabon setzte sich trotz aller Kritik durch.
In Deutschland stimmte der Bundestag 2008 dafür. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht blieb erfolglos. In Irland stimmte die Bevölkerung zuerst gegen den Vertrag, entschied sich später dann aber doch dafür. 2009 konnte das Regelwerk dann endgültig in Kraft treten. Und damit heißtdie bis heute gültige Rechtsgrundlage der EU der Vertrag von Lissabon.