Lesung
Drei Mal beraten die Bundestagsabgeordneten den Vorschlag für ein Gesetz. Diese Beratungen nennt man Lesungen. In der ersten Lesung besprechen die Abgeordneten den Entwurf zum ersten Mal und leiten ihn zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss weiter. Im Ausschuss sitzen jene Politiker, die sich mit dem Fachgebiet besonders gut auskennen. Sie diskutieren den Gesetzentwurf sehr detailliert und befragen auch externe Experten dazu. Häufig ändern sie den Entwurf. Außerdem stimmen die Ausschussmitglieder darüber ab, ob das Plenum dem Entwurf zustimmen sollte oder nicht. Sie formulieren eine sogenannte Beschlussempfehlung.
Dann kommt der Entwurf ins Plenum zurück, wo die zweite Lesung stattfindet. Wird der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen, folgen eine dritte Lesung und die Schlussabstimmung unmittelbar. So läuft es meistens im Bundestag.
Ansonsten finden dritte Lesung und Schlussabstimmung später statt, und zwar zwei Tage nachdem die neue Drucksache (das ist der Gesetzentwurf in elektronischer Form und auf Papiert) mit den in zweiter Lesung beschlossenen Änderungen verteilt wurde.