Zum Inhalt springen

Grundgesetz

Eine Spiegelfläche mit Auszügen aus dem Grundgesetz beschrieben

Auszüge des Grundgesetzes kann man im Parlamentsviertel nachlesen.© dpa/Jens Kalaene

Jedes Land hat eine Verfassung. Darin stehen die wichtigsten Regeln. An diese müssen sich alle staatlichen Institutionen halten. Auch alle Gesetze, die beschlossen werden, müssen zu der Verfassung passen.

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen, deswegen dürfen alle anderen Gesetze auch nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das Grundgesetz enthält zunächst eine sogenannte „Präambel“, also ein einleitendes Vorwort. Es folgen die Grundrechte, die wichtigsten Schutzrechte des Grundgesetz für jeden einzelnen von uns. Die Grundrechte beginnen mit dem wichtigen Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. (...)“. Es folgen beispielsweise das Grundrecht auf Gleicheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf freie Berufswahl.

Von besonderer Bedeutung ist auch Artikel 20. Er beschreibt die Staatsprinzipien, etwa dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Zudem enthält das Grundgesetz einen organisatorischen Teil.

Hauptsächlich verfügt das Grundgesetz also über die darin staatlich festgelegten Werte- und Systementscheidungen. Wenn Politiker Teile des Grundgesetzes ändern wollen, brauchen sie die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates. Allerdings gibt es unabänderliche Prinzipien. So ist es nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes unzulässig, die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze zu ändern.

Übrigens ist das Grundgesetz fast 75 Jahre alt, es wurde vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen.

© DBT

Wer sich ein Grundgesetz-Exemplar kostenlos bestellen möchte, kann dies hier tun.